1. Während des Gerüstaufbaus muss dieses gemäß dem vorgeschriebenen Strukturplan und der vorgeschriebenen Größe errichtet werden. Seine Größe und sein Plan können während des Vorgangs nicht privat geändert werden. Muss der Plan geändert werden, ist die Unterschrift einer fachlich verantwortlichen Person erforderlich.
2. Während des Montagevorgangs muss die Sicherheit des Prozesses gewährleistet sein. Die Montagearbeiter müssen entsprechende Schutzhelme und Sicherheitsgurte tragen.
3. Wenn unqualifizierte Stangen oder Verbindungselemente von schlechter Qualität vorhanden sind, dürfen diese nicht ungern verwendet werden. Eine widerwillige Verwendung birgt große Sicherheitsrisiken für den späteren Montageprozess. Wenn Längen oder Befestigungselemente vorhanden sind, kann es außerdem nicht mit Gewalt verwendet werden, wenn die Schulter relativ locker ist.
4. Nach dem Aufbau muss die vertikale Abweichung des Mastes rechtzeitig korrigiert werden, um eine übermäßige Abweichung nach dem Aufbau zu vermeiden, die einen erneuten Aufbau unmöglich macht und neue Arbeitskräfte erfordert, was sehr mühsam ist.
5. Wenn das Gerüst noch nicht fertiggestellt ist, achten Sie jeden Tag nach Abschluss der Arbeiten darauf, dass die Installation stabil ist und keine Unfälle passieren. Es müssen Warnmaßnahmen getroffen werden, um andere darauf aufmerksam zu machen, dass hier Gerüste vorhanden sind und der Zutritt verboten ist.
6. Beim Neu- oder Weiteraufbau des Gerüstes am zweiten Tag ist unbedingt zu prüfen, ob das Gerüst in einem stabilen Zustand ist. Erst nach Überprüfung der Stabilität kann der Aufbau am nächsten Tag erfolgen.
7. Beim Aufbau muss der Sicherheitsfilter außen aufgehängt werden. Die untere Öffnung des Filters und die vertikale Stange müssen fest verbunden sein und der Abstand zwischen den Befestigungspunkten darf 500 mm nicht überschreiten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 22. Februar 2024