Bevor mit der Inspektion des freitragenden Gerüsts begonnen wird, muss außerdem darauf geachtet werden, ob für das Gerüst ein Bauplan vorliegt, ob das Entwurfsdokument vom Vorgesetzten genehmigt wurde und ob die Turmbauweise im Plan ist konkret.
Während des Inspektionsprozesses muss der Inspektor prüfen, ob die Installation des Auslegerträgers den Anforderungen entspricht, und beobachten, ob die Unterseite des Mastes fest ist, ob der Rahmenkörper vorschriftsmäßig am Gebäude befestigt ist und ob das Auslegerelement vorhanden ist ist fest mit dem Gebäude verbunden.
Zweitens muss überprüft werden, ob das Gerüstbrett fest und fest verlegt ist, ob Sonden vorhanden sind, ob Material, Stangen, Befestigungselemente, Stahlspezifikationen usw. den festgelegten Anforderungen entsprechen und ob die Belastung des Gerüstbretts die Norm überschreitet und ob es gleichmäßig gestapelt ist.
Abschließend ist zu prüfen, ob sich unter der Gerüstarbeitsschicht Flachnetze und andere Schutzeinrichtungen befinden und ob der Schutz dicht ist.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 12. Okt. 2020