Welche Vorsichtsmaßnahmen sind beim Bau von Industriegerüsten zu beachten?

- Die Arbeitsfläche für den Gerüstbau muss vollständig mit Gerüstbrettern bedeckt sein und der Abstand zur Wand darf 20 cm nicht überschreiten. Es dürfen keine Lücken, Sondenbretter oder Flugbretter vorhanden sein.
- An der Außenseite der Arbeitsfläche sollten ein Geländer und ein 20 cm hohes Trittbrett angebracht werden;
- Wenn der Abstand zwischen dem Innenmast und dem Gebäude mehr als 150 mm beträgt, muss er geschlossen werden;
- Ein horizontales Sicherheitsnetz muss installiert werden, wenn der Abstand unterhalb der Arbeitsfläche der Gerüstbauschicht mehr als 3,0 m beträgt. Wenn das horizontale Netz zwischen der Innenöffnung des zweireihigen Rahmens und der Außenwand des Bauwerks nicht geschützt werden kann, können Gerüstbretter verlegt werden;
- Der Rahmen muss entlang der Innenseite des Außenrahmens mit einem dichten Sicherheitsnetz verschlossen werden. Die Sicherheitsnetze müssen fest verbunden, dicht verschlossen und am Rahmen befestigt sein.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 13. Juni 2024

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