Die Stoß- und Überlappungsverbindungen von Gerüststangen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen

(1) Wenn die Gerüststange die Stoßverbindungslänge annimmt, sollten die Andockbefestigungen der Gerüststange versetzt angeordnet werden und die Verbindungen zweier benachbarter Gerüststangen sollten nicht synchron eingestellt werden. Der Versatz der Fugen in Höhenrichtung sollte 500 mm nicht unterschreiten; Der Abstand von der Mitte jedes Gelenks zum Hauptknoten sollte nicht größer als 1/3 des Stufenabstands sein

(2) Wenn die Gerüststange eine Überlappungsverbindungslänge annimmt, sollte die Überlappungsverbindungslänge nicht weniger als 1 m betragen und sollte mit nicht weniger als 2 rotierenden Befestigungselementen befestigt werden. Der Abstand von der Kante der Endbefestigungsabdeckung zum Stangenende darf nicht weniger als 100 mm betragen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 19.09.2022

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