Standardisierung des Gerüstbaus

Vorbereitende Arbeiten vor dem Gerüstbau
1) Bauplan und Offenlegung: Offenlegung der Sicherheitstechnik vor Gerüstbau.
2) Das Personal für den Gerüstbau und -abbruch muss durch die Schulungs- und Beurteilungsabteilung der Regierungsabteilung qualifiziert sein und über ein gültiges Zertifikat für den professionellen Gerüstbau verfügen. Nach Bestehen des Zertifikats im Dienst muss eine regelmäßige körperliche Untersuchung erfolgen.
3) Das Gerüstpersonal muss einen Schutzhelm, eine Schutzbrille, Warnwesten und Arbeitsschutzschuhe tragen und den Sicherheitsgurt anlegen.
4) Die geprüften und qualifizierten Teile sollten nach Sorten und Spezifikationen klassifiziert, ordentlich und glatt gestapelt werden und es sollte kein stehendes Wasser am Stapelplatz vorhanden sein.
5) Das Gelände muss von Schutt befreit werden, das Gelände muss geebnet werden und die Entwässerung muss reibungslos erfolgen.
6) Nachdem die Erfahrung mit dem Gerüstfundament qualifiziert ist, muss es gemäß den Anforderungen des Bauorganisationsdesigns oder eines speziellen Programms ausgelegt und positioniert werden.

Standardstange
1) Die Höhe der vertikalen Stangenauflage oder des Sockelbodens sollte 50 mm bis 100 mm höher sein als der natürliche Boden. Die Länge der Auflage sollte nicht weniger als 2 Spannweiten, die Dicke nicht weniger als 50 mm und die Breite nicht weniger als 200 mm betragen.
2) Gerüste müssen mit vertikalen und horizontalen Kehrstangen versehen sein. Die Längskehrstange muss mit rechtwinkligen Befestigungselementen an der vertikalen Stange in einem Abstand von höchstens 200 mm vom Boden des Stahlrohrs befestigt werden. Die horizontale Kehrstange muss mit einem rechtwinkligen Befestigungselement an der vertikalen Stange direkt unter der längsgerichteten Kehrstange befestigt werden.
3) Wenn das Gerüstmastfundament nicht auf der gleichen Höhe ist, muss die Höhe des Längsschwenkstabs auf die unteren beiden Spannweiten verlängert und der Mast fixiert werden. Der Höhenunterschied sollte nicht mehr als 1 m betragen. Der Abstand von der Achse des Mastes über dem Hang zum Hang darf nicht weniger als 500 mm betragen.
4) Zusätzlich zur obersten Stufe der Gerüststange müssen die restlichen Boden- und Stufenstöße durch Stoßverbinder verbunden werden. Die Stoßverbindungen des Vertikalmastes sollten versetzt erfolgen. Die Gelenke zweier benachbarter vertikaler Masten sollten nicht in der Synchronisierung fixiert werden. Der Abstand zwischen den beiden Gelenken des Vertikalmastes sollte in Höhenrichtung nicht weniger als 500 mm betragen. Der Abstand zwischen der Mitte jedes Gelenks und dem Hauptknoten sollte nicht mehr als 1/3 des Stufenabstands betragen.
5) Wenn der Mast eine Überlappungsverbindungslänge annimmt, darf die Überlappungsverbindungslänge nicht weniger als 1 m betragen und muss mit mindestens 2 Drehkupplungen befestigt werden. Der Abstand von der Kante der Endkupplungs-Abdeckplatte bis zum Ende der Stange darf nicht weniger als 100 mm betragen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 16.09.2021

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