1. Bei Verwendung eines Stahlgerüstbretts wird ein Ende der kleinen Querstange des einreihigen Gerüsts mit einem rechtwinkligen Befestigungselement an der vertikalen Stange (große Querstange) befestigt und das andere Ende in die Wand und den Einschub eingeführt Die Länge beträgt nicht weniger als 180 mm.
2. Das Gerüst auf der Arbeitsschicht sollte voll und stabil sein. An der Verbindungsstelle müssen zwei kleine Querstangen vorhanden sein. Die überstehende Länge des Gerüstbretts muss 130–150 mm betragen und die Summe der überstehenden Längen der beiden Gerüstbretter darf 300 mm nicht überschreiten. Neben Stahlgerüsten können die Gerüste auch überlappt werden. Das Gelenk muss durch eine kleine Querstange gestützt werden. Die Überlappungslänge sollte mehr als 200 mm betragen und die Länge der kleinen Querstange sollte nicht weniger als 100 mm betragen.
3. Die Länge der Gerüstbrettsonde am Ende der Arbeitsschicht beträgt 150 mm, und die beiden Enden der Brettlänge werden zuverlässig mit Stützstangen fixiert.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23.09.2022