1. Zweireihige Gerüste sollten mit Scherenstreben und Querdiagonalen, einreihige Gerüste mit Scherenstreben versehen werden.
2. Die Einstellung von ein- und zweireihigen Gerüstscherenstreben muss folgende Anforderungen erfüllen:
(1) Die Anzahl der Spannstangen für jede Scherenstrebe ist gemäß der nachstehenden Tabelle zu bestimmen. Die Breite jeder Scherenstrebe sollte nicht weniger als 4 Spannweiten und nicht weniger als 6 m betragen, und der Neigungswinkel zwischen der geneigten Stange und dem Boden sollte zwischen 45° und 60° liegen;
(2) Die Länge der Scherenstrebe sollte überlappt oder stumpf verbunden sein; Wenn die Überlappungsverbindung lang ist, sollte die Überlappungslänge nicht weniger als 1 m betragen und mit mindestens 2 rotierenden Befestigungselementen befestigt werden. Der Abstand von der Kante der Endbefestigungsabdeckung zum Stangenende darf nicht weniger als 100 mm betragen. Die eigentliche Konstruktion vor Ort erfolgt im Allgemeinen in Form einer Überlappungsverbindung, und es sind nicht weniger als 3 Befestigungselemente vorhanden.
(3) Die Scherenstrebe muss am verlängerten Ende oder am vertikalen Stab des horizontalen Stabs befestigt werden, der sich mit dem Drehbefestiger schneidet, und der Abstand von der Mittellinie des Drehbefestigers zum Hauptknoten darf nicht mehr als 150 mm betragen.
3. Zweireihige Gerüste ab einer Höhe von 24 m müssen an der Außenseite der gesamten Fassade durchgehend mit Scherenstreben versehen sein; Einreihige und zweireihige Gerüste mit einer Höhe von weniger als 24 m müssen an den äußeren Enden, Ecken und in der Mitte der Fassade mit einem Abstand von nicht mehr als 15 m angebracht werden. Auf jeder Seite sollte ein Paar Scherenstreben angebracht werden , und sie sollten kontinuierlich von unten nach oben eingestellt werden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 22.09.2022