Spezifikationen für die Installation von Gerüstleitern auf und ab

Als Leiterauf- und -abstiegstreppen, auch Außentreppen oder Baurampen genannt, werden die außerhalb des Gerüstes aufgestellten Treppen bezeichnet. Es sollte ein Fundament, eine Hauptkonstruktion aus Stahlbeton oder eine Stahlskelettkonstruktion vorhanden sein. Werfen wir einen Blick auf die Spezifikationen für den Bau von Gerüsten mit Leitern.
Für das Auf- und Absteigen der Gerüstleiter gelten folgende Voraussetzungen:
1. Alle zwei Schritte sollte eine horizontale Diagonalstange hinzugefügt werden, deren Breite nicht geringer sein sollte als die Breite der Rampe.
2. An der Ecke sollte eine Plattform angebracht werden und die Breite der Fußgängerrampe sollte nicht weniger als 1 m betragen. Für Gerüste mit einer Höhe von nicht mehr als 6 m sollte eine gerade Rampe verwendet werden. Gerüste mit einer Höhe von mehr als 6 m
Die Zick-Zack-Rampe sollte für den Rahmen übernommen werden. Die Geländerhöhe sollte 1,2 und 6,1–6 betragen.
3. Die Breite des Materialschachts sollte nicht weniger als 1,4 betragen und die Neigung sollte 1:6 betragen.
4. Die Höhe des Fußschutzes sollte auf beiden Seiten des Materialschachts nicht weniger als 180 mm betragen.
5. Die Rampe sollte an externen Gerüsten oder Gebäuden befestigt werden.
6. Auf beiden Seiten der Rampe und am Rand der Plattform müssen Geländer und Fußschutz vorhanden sein. In den Bestimmungen von Artikel 3 sind Scheren und seitliche Diagonalstreben von 5 m vorzusehen.
Das Auf- und Absteigen auf dem Gerüst über die Leiter ist für Bauarbeiter ein besonderer Weg zum Auf- und Absteigen. Unabhängig davon, ob die Bauarbeiter die Betriebsetage, die Böden oder das Außengerüst betreten, können sie horizontal und sicher gehen.
Die Sicherheit und Bequemlichkeit des hohen Baupersonals beim Gehen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23. Juli 2020

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