Anforderungen an Sicherheitsnetze für Gerüste

1. Die Breite des Flachnetzes darf nicht weniger als 3 m betragen, die Länge darf nicht mehr als 6 m betragen und die Höhe des vertikalen Netzes darf nicht weniger als betragen

2. Die Maschenweite wird entsprechend den Nutzungsanforderungen eingestellt und sollte maximal 10 cm nicht unterschreiten. Es müssen Materialien wie Vinylon, Nylon, Nylon usw. verwendet werden. Beschädigte oder verfallene Sicherheitsnetze und Polypropylennetze sind strengstens verboten.

3. DieSicherheitsnetzsollte parallel zur horizontalen Ebene oder außen hoch und innen niedrig sein, im Allgemeinen 15°.

4. Die Ladehöhe des Netzes überschreitet im Allgemeinen 6 m (einschließlich 6 m) nicht. Aus baulichen Gründen darf die Länge 6 m überschreiten, das Maximum darf jedoch 10 m nicht überschreiten, und Sicherheitsmaßnahmen wie Drahtseilpuffer müssen hinzugefügt werden.

Wenn die Ladehöhe weniger als 5 m (einschließlich 5 m) beträgt, sollte das Netz mindestens 2,5 m aus dem Gebäude (oder dem am weitesten entfernten Betriebspunkt) herausragen. Bei einer Ladehöhe von mehr als 5 m bis 10 m sollte die Ausladung mindestens 3 m betragen.

5. Das Sicherheitsnetz sollte während der Installation nicht zu eng sein. Nach der Installation des Netzes mit einer Breite von 3 m und 4 m beträgt die Breite der horizontalen Projektion 2,5 m bzw. 3,5 m.

6. Der maximale Abstand zwischen der Ebene des Sicherheitsnetzes und der Kante der Ebene, die den Bediener trägt, darf 10 cm nicht überschreiten. Der Abstand zwischen den Schlitzen des Sicherheitsnetzes sollte nicht größer als 4 m sein.

7. Nach Beendigung des Betriebs im geschützten Bereich kann dieser abgebaut werden.

8. Der Abbruch muss unter strenger Aufsicht erfahrenen Personals durchgeführt werden.

9. Das Sicherheitsnetz sollte von oben nach unten entfernt werden. Gleichzeitig sollten je nach Standortbedingungen weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Stürzen und Stößen ergriffen werden, wie z. B. das Tragen von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23. Juli 2021

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