Auf den Baustellen ist das Gerüstsicherheit von entscheidender Bedeutung. Gemäß dem „Bauvorstellungssicherheitsstillstand“ (GB 51210-2016) müssen vertikale Scherenklammern auf der Außenfassade des Längs der Längsgerüst eingestellt werden. Das Folgende sind spezifische Vorschriften:
1. Scherenbreite: Die Breite jeder Scherenklammer sollte zwischen 4 und 6 Spannweiten liegen und nicht weniger als 6 Meter oder mehr als 9 Meter betragen. Der Neigungswinkel des diagonalen Stabs der Schere auf der horizontalen Ebene sollte zwischen 45 ° und 60 ° liegen.
2. Erektionshöhe: Wenn die Erektionshöhe unter 24 Metern liegt, sollte eine Scherenklammer an beiden Enden des Rahmens, der Ecken und in der Mitte alle 15 Meter eingestellt und kontinuierlich von unten nach oben eingestellt werden. Wenn die Erektionshöhe 24 Meter oder mehr beträgt, sollte die gesamte Außenfassade kontinuierlich von unten nach oben eingestellt werden.
3. Spezialgerüste: Das Auslegergerüst und das angeschlossene Hubgerüst sollten an der gesamten Außenfassade kontinuierlich von unten nach oben eingestellt werden.
Diese Vorschriften sollen die Stabilität des Gerüsts und die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten. Bitte befolgen Sie diese Sicherheitsstandards ausschließlich bei der Einrichtung und Verwendung von Gerüsten.
Postzeit: 18. Februar-2025