Gerüstmastfundament

(1) Die Höhe des Standgerüstes sollte 35 m nicht überschreiten. Bei einer Höhe zwischen 35 und 50 m müssen Entlademaßnahmen ergriffen werden. Bei einer Höhe von mehr als 50 m müssen Ablademaßnahmen ergriffen und die Sonderplanung durch Sachverständige nachgewiesen werden.
(2) Das Gerüstfundament muss eben, gestampft und betonfest sein. Das Fundament wird mit 100 mm dickem C25-Beton gehärtet und der Sockel oder die Unterlage wird am unteren Ende des Masts angebracht. Die Trägerplatte muss eine hölzerne Trägerplatte mit einer Länge von mindestens 2 Spannweiten, einer Dicke von mindestens 50 mm und einer Breite von mindestens 200 mm sein.
(3) Vertikale und horizontale Kehrstangen müssen auf dem Bodengerüst installiert werden, und die vertikale Kehrstange sollte mit direkten Befestigungselementen an der vertikalen Stange direkt unter der vertikalen Kehrstange befestigt werden. Befindet sich das Fundament der vertikalen Stange nicht auf derselben Höhe, muss die vertikale, geschwungene Stange an der hohen Stelle um zwei Spannweiten zur unteren Stelle verlängert und mit der Stange befestigt werden.
(4) Für das Gerüstfundament sind Entwässerungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Höhe der Unterseite des Gerüstsockels sollte 50 mm höher sein als die des natürlichen Außenbodens, und um dies zu gewährleisten, sollte an der Außenseite des Pfahlfundaments ein Entwässerungsgraben mit einem Querschnitt von mindestens 200 mm × 200 mm angebracht werden dass sich im Gerüstfundament kein Wasser ansammelt.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14.09.2022

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