Akzeptanzkriterien des Gerüstbesitzers

1) Die Akzeptanz des Gerüstbesitzers wird auf der Grundlage der Bauanforderungen berechnet. Beispielsweise muss bei der Installation eines gewöhnlichen Gerüsts der Abstand zwischen den Masten weniger als 2 m betragen; der Abstand zwischen großen Querträgern muss weniger als 1,8 m betragen; und der Abstand zwischen kleinen Querstangen muss weniger als 2 m betragen. Das tragende Gerüst des Gebäudes muss entsprechend den Berechnungsvorgaben abgenommen werden. Die Belastung allgemeiner Gerüste darf 300 Kilogramm pro Quadratmeter nicht überschreiten, Spezialgerüste müssen gesondert berechnet werden. Innerhalb derselben Spanne dürfen nicht mehr als zwei Arbeitsflächen vorhanden sein.
2) Die vertikale Abweichung der Stange sollte anhand der Höhe des Rahmens überprüft und gleichzeitig die absolute Differenz kontrolliert werden: Wenn der Rahmen niedriger als 20 Meter ist, sollte die Abweichung der Stange nicht größer als 5 cm sein . Die Höhe liegt zwischen 20 und 50 Metern, die Polabweichung beträgt maximal 7,5 Zentimeter. Bei einer Höhe von mehr als 50 Metern darf die Polabweichung nicht mehr als 10 cm betragen.
3) Beim Ausfahren der Gerüststangen müssen, mit Ausnahme der Oberseite der obersten Lage, die überlappt werden kann, die Stöße jeder Stufe der anderen Lagen mit Stoßverbindern verbunden werden. Die Gelenke des Gerüstkörpers sollten versetzt angeordnet werden: Die Gelenke zweier benachbarter Masten sollten nicht gleichzeitig oder gleichzeitig gesetzt werden. Innerhalb derselben Spanne; der Abstand zwischen zwei benachbarten Fugen, die nicht synchronisiert sind oder in horizontaler Richtung unterschiedliche Spannweiten haben, sollte nicht weniger als 500 mm betragen; der Abstand von der Mitte jedes Gelenks zum nächstgelegenen Hauptknoten sollte nicht größer als 1/3 des Längsabstands sein; Die Überlappungslänge sollte nicht weniger als 1 m betragen, drei Drehbefestigungen sollten zur Befestigung in gleichen Abständen angebracht werden und der Abstand von der Kante der Endbefestigungsabdeckung bis zum Ende der überlappenden horizontalen Längsstange sollte nicht weniger als 100 mm betragen. Bei Doppelmastgerüsten darf die Höhe des Hilfsmastes nicht weniger als 3 Stufen und die Länge des Stahlrohrs nicht weniger als 6 Meter betragen.
4) Die großen Querträger des Gerüstes dürfen nicht größer als 2 Meter sein und müssen durchgehend aufgestellt werden. Der horizontale Abweichungswert einer Reihe großer Querträger darf nicht größer als 1/250 der maximalen Gerüstlänge und nicht größer als 5 cm sein. Die großen Querträger dürfen nicht in derselben Spannweite installiert werden. Die Seitenholme des Gerüsts sollten zwischen 10 und 15 Zentimeter über den Rahmenkörper hinausragen.
5) Die kleine Querstange des Gerüsts sollte am Schnittpunkt der vertikalen Stange und der großen horizontalen Stange angebracht werden und muss mit rechtwinkligen Befestigungselementen mit der vertikalen Stange verbunden werden. Wenn es sich auf der Betriebsebene befindet, sollte zwischen den beiden Knoten eine kleine Querstange angebracht werden, um der Belastung standzuhalten. Um die Last auf das Gerüstbrett zu übertragen, müssen die kleinen horizontalen Stangen mit rechtwinkligen Befestigungselementen befestigt und an den horizontalen Längsstangen befestigt werden .
6) Befestigungselemente müssen beim Aufbau des Rahmens sinnvoll verwendet werden, und Befestigungselemente dürfen nicht ersetzt oder falsch verwendet werden. Gleitender Draht oder gerissene Befestigungselemente dürfen im Rahmen nicht verwendet werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28. Februar 2024

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