1. Grundlegende Verarbeitung
(1) Das Fundament zum Aufstellen des Rahmens muss ausreichend tragfähig sein und es darf keine Wasseransammlung am Aufstellungsort geben.
(2) Beim Aufstellen sollte die Unterseite des Pfostens mit Polsterung gepflastert werden, und Entwässerungsgräben sollten außerhalb und um das Gerüst herum angelegt werden.
(3) Die Stützunterlage sollte die Anforderungen an die Tragfähigkeit erfüllen, um die Stabilität des Stützsystems zu gewährleisten.
2. Schalungsinstallation
(1) Stahlrohre unterschiedlicher Spezifikationen dürfen nicht gemischt werden.
(2) Überprüfen Sie die Gerüstmaterialien vor dem Bau. Wenn sich herausstellt, dass sie stark verrostet, deformiert oder gebrochen sind, dürfen sie nicht verwendet werden.
(3) Die Scherenstütze und die vertikale Stange sollten fest zu einem Ganzen verbunden sein. Das untere Ende der Scherenstrebe sollte fest gegen den Boden gedrückt werden und der Winkel zwischen den Scherenstreben sollte zwischen 45° und 60° betragen.
(4) Beim Einbau von Randstützen, Trägern und Plattenschalungen ist zunächst ein Kantenschutz zu errichten und ein Sicherheitsnetz aufzuhängen. Die Höhe des Schutzes sollte mindestens 1,5 m höher sein als die Bauarbeitsfläche.
(5) Um den Boden, an dem die Schalung angebracht wurde, muss ein Kantenschutz angebracht werden, der stabil und zuverlässig sein muss. Die Höhe darf nicht weniger als 1,2 m betragen und es muss ein dichtes Sicherheitsnetz aufgehängt werden.
(6) Wenn die Aufbauhöhe des Rahmens weniger als 8 m beträgt, sollte oben am Rahmen eine durchgehende horizontale Scherenstrebe installiert werden. Wenn die Höhe des Rahmens 8 m oder mehr beträgt, sollten durchgehende horizontale Scherenstreben oben und unten sowie in vertikalen Abständen von nicht mehr als 8 m installiert werden. Horizontale Scherenstreben sollten an der Schnittebene der vertikalen Scherenstreben installiert werden.
(7) An der Unterseite der Stange, etwa 200 mm über dem Boden, sollte die Kehrstange in vertikaler und horizontaler Richtung in der Reihenfolge vertikal und horizontal installiert werden.
(8) Befindet sich die Unterseite der Stange nicht auf derselben Höhe, sollte die vertikale Kehrstange auf der hohen Ebene um mindestens zwei Spannweiten bis zur Kehrstange auf der niedrigeren Ebene verlängert werden. Der Höhenunterschied sollte nicht größer als 1000 mm sein und der Abstand zwischen Mast und Böschungsoberkante sollte nicht weniger als 500 mm betragen.
(9) Beim Gerüstaufbau ist eine Überlappung der vertikalen Stangen nicht zulässig. Die Stoßbefestigungen an den vertikalen Masten und Querstangen sind versetzt angeordnet, und die Verbindungen zweier benachbarter vertikaler Masten müssen zueinander versetzt sein und können nicht gleichzeitig oder in derselben Spannweite gesetzt werden.
(10) Beträgt die Höhe der gesamten Halle mehr als 10 m, muss am Rahmen ein Sicherheitsnetz angebracht werden, um Absturzunfälle aus großer Höhe zu verhindern.
(11) An der Oberseite der vertikalen Stange befindet sich eine verstellbare Stütze. Die Höhe des freien Endes darf 500 mm nicht überschreiten. Die Tiefe der verstellbaren Stützschraube an der Oberseite des Stahlrohrs darf 200 mm nicht überschreiten.
(12) Blitzschutz- und Erdungsmaßnahmen sollten an der Gerüstunterseite angebracht werden.
(13) Die Betriebsetage darf nicht überlastet werden. Schalungen, Stahlstangen und andere Gegenstände dürfen nicht auf der Konsole gestapelt werden. Es ist strengstens verboten, Windseile zu ziehen oder andere Gegenstände an der Halterung zu befestigen.
(14) Der Rahmen muss abschnittsweise von oben nach unten demontiert werden. Es ist strengstens verboten, Stahlrohre und Materialien von oben nach unten zu werfen.
3. Sonstige Sicherheitsanforderungen
(1) Der Auf- und Abbau von Stützen muss durch berufsmäßige Gerüstbauer erfolgen, die über ein Zertifikat verfügen müssen. Wer nicht für Arbeiten in der Höhe geeignet ist, darf die Stützen nicht bedienen.
(2) Beim Auf- und Abbau der Halterung muss der Bediener einen Schutzhelm, einen Sicherheitsgurt und rutschfeste Schuhe tragen.
(3) Der Schalungseinbau muss gemäß dem besonderen Bauplan und den technischen Erläuterungsmaßnahmen erfolgen. Die Arbeiter müssen sich strikt an die sicheren Betriebsverfahren für diese Art von Arbeiten halten.
(4) Bei Unwettern wie starkem Wind der Stärke 6 und höher, starkem Nebel, starkem Schneefall, starkem Regen usw. muss der Auf-, Abbau und Aufbau von Stützen eingestellt werden.
(5) Aushubarbeiten auf oder in der Nähe des Stützfundaments sind strengstens untersagt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Februar 2024