Gerüstkupplung

Anforderungen an die Optik und Qualität der Gerüstkupplung:

1. An keinem Teil der Gerüstkupplung dürfen Risse vorhanden sein.

2. Der Öffnungsabstand zwischen Bezug und Sitz sollte nicht weniger als 49 oder 52 mm betragen.

3. Die Gerüstkupplungen dürfen sich in den Hauptteilen nicht lösen;

4. Auf der Oberfläche der Kupplung sollten sich nicht mehr als 3 Sandlöcher mit einer Größe von mehr als 10 mm2 befinden. Darüber hinaus darf die Gesamtfläche nicht größer als 50 mm2 sein;

5. Die angesammelte Sandfläche auf der Oberfläche des Reißverschlusses darf 150 mm2 nicht überschreiten;

6. Die Höhe (oder Tiefe) des Vorsprungs (oder der Vertiefung) auf der Oberfläche der Kupplung sollte 1 mm nicht überschreiten.

7. An den Kontaktteilen zwischen der Kupplung und dem Stahlrohr befindet sich keine Oxidhaut, und die kumulative Oxidationsfläche anderer Teile überschreitet nicht 150 mm2.

8. Die für Gerüstkupplungen verwendeten Nieten sollten den Bestimmungen von GB867 entsprechen. An den Nietverbindungen sollte der Nietkopf 1 mm größer sein als der Durchmesser des Nietlochs und schön und frei von Rissen sein;


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.04.2023

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