Gerüstannahmestellen

Wann zu akzeptieren
(1) Nach Fertigstellung des Fundaments und vor dem Aufbau des Gerüsts;
(2) Nachdem alle 10 bis 13 m Höhe errichtet wurde;
(3) Nach Erreichen der Entwurfshöhe;
(4) Vor dem Aufbringen der Last auf die Arbeitsschicht;
(5) Nach starkem Wind und starkem Regen der sechsten Stufe; nach dem Einfrieren in kalten Gegenden;
(6) Deaktivierung für mehr als einen Monat.

Abnahme des Gerüstfundaments und -fundaments: Gemäß den einschlägigen Vorschriften und den Bodenverhältnissen des Errichtungsortes erfolgt der Bau des Gerüstfundaments und -fundaments nach Berechnung der Höhe des zu errichtenden Gerüsts und Prüfung, ob das Gerüst vorhanden ist Fundament und Fundament verdichtet und flach sind und ob sich Wasser ansammelt.

Akzeptanz des Entwässerungsgrabens des Gerüstkörpers: Die Gerüststelle sollte flach und frei von Schutt sein, um den Anforderungen einer ungehinderten Entwässerung gerecht zu werden. Die Breite der oberen Öffnung des Entwässerungsgrabens beträgt 300 mm, die Breite der unteren Öffnung beträgt 180 mm, die Breite beträgt 200–350 mm, die Tiefe beträgt 150–300 mm und die Neigung beträgt 0,5.

Abnahme von Gerüstunterlagen und Tretlagern: Diese Abnahme sollte entsprechend der Höhe und Belastung des Gerüstes erfolgen. Bei Gerüsten mit einer Höhe von weniger als 24 m sollte eine Unterlage mit einer Breite von mehr als 200 mm und einer Dicke von mehr als 50 mm verwendet werden, wobei darauf zu achten ist, dass jede Stange auf der Unterlage platziert werden muss. Der mittlere Teil und die Fläche der Trägerplatte dürfen nicht weniger als 0,15㎡ betragen. Die Dicke der Bodenplatte des Traggerüsts mit einer Höhe von mehr als 24 m muss genau berechnet werden.

Akzeptanz der Gerüst-Kehrstange: Der horizontale Höhenunterschied der Kehrstange darf nicht größer als 1 m sein und der Abstand vom Hang darf nicht weniger als 0,5 m betragen. Die Kehrstange muss mit der vertikalen Stange verbunden werden, und die direkte Verbindung zwischen der Kehrstange und der Kehrstange ist strengstens verboten.

Abnahme des Gerüsthauptteils:
(1) Der Abstand zwischen den vertikalen Stangen gewöhnlicher Gerüste muss weniger als 2 m betragen, der Abstand zwischen den großen Querträgern muss weniger als 1,8 m betragen und der Abstand zwischen den kleinen Querträgern muss weniger als 2 m betragen. Annahme. Die Belastung eines allgemeinen Gerüsts darf 300 kg/㎡ nicht überschreiten, Spezialgerüste müssen separat berechnet werden. Das vom Gebäude getragene Gerüst ist entsprechend den Berechnungsvorgaben zu prüfen und abzunehmen. Innerhalb derselben Spanne dürfen nicht mehr als zwei Arbeitsflächen vorhanden sein.
(2) Die vertikale Abweichung der Stange sollte entsprechend der Höhe des Rahmens überprüft und akzeptiert werden, und der Unterschied sollte gleichzeitig kontrolliert werden, d. h. wenn die Höhe der Stange weniger als 20 m beträgt, beträgt die Abweichung Die Stange sollte nicht größer als 5 cm sein. Bei einer Höhe zwischen 20 und 50 m beträgt die Abweichung der Stange nicht mehr als 7,5 cm. Bei einer Höhe von mehr als 50 m darf die Abweichung der Stange nicht mehr als 10 cm betragen.
(3) Zusätzlich zu den Überlappungsstößen an der Oberseite der Decklage sind die Stöße der übrigen Lagen und Stufen durch Stoßverbinder mit dem Gerüstkörper zu verbinden. Die Fugen sollten versetzt angeordnet werden. Beim Doppelmastgerüst darf die Höhe des Hilfsmastes nicht weniger als 3 Stufen und die Länge des Stahlrohrs nicht weniger als 6 m betragen.
(4) Die große Querlatte des Gerüstes darf nicht größer als 2 m sein und muss durchgehend gesetzt werden. Die kleine Querstange des Gerüsts muss am Schnittpunkt der vertikalen Stange und der großen horizontalen Stange angebracht werden und muss mit rechtwinkligen Verbindungselementen mit der vertikalen Stange verbunden werden.
(5) Die Befestigungselemente müssen beim Aufbau des Rahmenkörpers angemessen verwendet werden, und die Befestigungselemente dürfen nicht ersetzt oder falsch verwendet werden, und die Befestigungselemente mit Gleitdrähten oder Rissen dürfen im Rahmenkörper nicht verwendet werden.

Gerüstabnahme:
(1) Das Gerüst auf der Baustelle muss vollständig verlegt und das Gerüst ordnungsgemäß angeschlossen sein. An den Gerüstecken ist das Gerüst versetzt und überlappend anzuordnen und zu befestigen, Unebenheiten sind mit Holzklötzen auszugleichen.
(2) Das Gerüst auf der Arbeitsschicht sollte flach, fest abgedeckt und fest befestigt sein. Die Länge der Sonde des Gerüsts am Ende von 12 bis 15 cm von der Wand entfernt sollte nicht größer als 20 cm sein. Die Verlegung von Handbrettern kann zur Stoßverlegung oder zur Überlappungsverlegung verwendet werden.

Akzeptanz von Gerüstscherenstreben: Wenn die Höhe des Gerüsts mehr als 24 m beträgt, muss an beiden Enden der Außenfassade von unten nach oben durchgehend ein Paar Scherenstreben installiert werden. Die Trag- und Spezialböden sind von unten nach oben mit mehrfach durchgehenden Scherenstreben ausgestattet. Unabhängig davon, ob der Neigungswinkel der Diagonalstange der Scherenstrebe und des Bodens zwischen 45° und 60° liegt, sollte die Breite jeder Scherenstrebe nicht weniger als 4 Spannweiten und nicht weniger als 6 m betragen.

Akzeptanz von Gerüstauf- und -abstiegsmaßnahmen: Die Leiteraufhängung muss vertikal von unten nach oben ausgerichtet werden, etwa 3 Meter, um sie einmal zu befestigen, und der obere Haken sollte fest mit dem Leitungsdraht Nr. 8 verbunden sein. Es gibt zwei Arten von Gerüstauf- und -abstiegsmaßnahmen: hängende Leitern und die Errichtung von „Zhi“-förmigen Laufstegen oder geneigten Laufstegen. Die oberen und unteren Laufstege müssen entsprechend der Gerüsthöhe errichtet werden. Das Gefälle des Gehwegs beträgt 1:6 und die Breite darf nicht weniger als 1 m betragen. Die Neigung des Materialtransportwegs muss 1:3 betragen und die Breite darf 1,2 m nicht unterschreiten. Der Abstand zwischen den Anti-Rutsch-Streifen beträgt 0,3 m und die Höhe 3 bis 5 cm.

Akzeptanz von Absturzsicherungsmaßnahmen für den Rahmenkörper: Alle 10 bis 15 m sollten in der vertikalen Höhe des Gerüsts Absturzsicherungsmaßnahmen eingerichtet werden, und an der Außenseite des Rahmenkörpers sollte rechtzeitig ein dichtes Netz angebracht werden. Beim Verlegen des inneren Sicherheitsnetzes muss dieses festgezogen werden und das Sicherheitsnetz-Befestigungsseil muss umwickelt und an einer zuverlässigen Stelle festgebunden werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 05.09.2022

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