Die Sicherheit von Bauwerken ist seit jeher das Hauptziel im Bauprozess verschiedener Projekte, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden. Es muss sichergestellt werden, dass die strukturelle Sicherheit und Stabilität des Gebäudes auch bei einem Erdbeben erhalten bleibt. Für den Aufbau von Knickgerüsten gelten folgende Sicherheitsanforderungen:
1. Die Errichtung muss nach dem genehmigten Plan und den Anforderungen an die Offenlegung vor Ort erfolgen. Es ist strengstens verboten, Abstriche zu machen und den Aufbauvorgang strikt einzuhalten. Verformte oder korrigierte Masten dürfen nicht als Baumaterial verwendet werden.
2. Während des Montagevorgangs muss qualifiziertes technisches Personal vor Ort sein, das die Führung übernimmt, und Sicherheitsbeauftragte, die zur Inspektion und Überwachung betreuen.
3. Querschneidende Arbeiten sind während des Montagevorgangs strengstens untersagt. Es müssen praktische Maßnahmen ergriffen werden, um die sichere Übertragung und Verwendung von Materialien, Zubehör und Werkzeugen zu gewährleisten. An Verkehrskreuzungen sowie oberhalb und unterhalb der Baustelle sind je nach Standortbedingungen Sicherheitswachen zu installieren.
4. Die Baulast auf der Arbeitsschicht muss den konstruktiven Anforderungen entsprechen und darf nicht überlastet werden. Schalungen, Stahlstangen und andere Materialien dürfen nicht mittig auf dem Gerüst gestapelt werden.
5. Während der Nutzung des Gerüstes ist es strengstens untersagt, die Bauelemente ohne Genehmigung zu demontieren. Ist eine Demontage erforderlich, muss diese dem zuständigen Fachpersonal zur Genehmigung gemeldet werden und Abhilfemaßnahmen können erst nach Festlegung der Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden.
6. Gerüste sollten in sicherem Abstand zu Freileitungen gehalten werden. Die Errichtung temporärer Stromleitungen auf der Baustelle sowie Erdungs- und Blitzschutzmaßnahmen für das Gerüst sollten nach den einschlägigen Bestimmungen der aktuellen Industrienorm „Technische Spezifikationen für die Sicherheit temporärer Elektrizität auf Baustellen“ umgesetzt werden.
7. Regelungen zum Arbeiten in der Höhe:
① Der Auf- und Abbau von Gerüsten sollte bei starkem Wind der Stärke 6 oder höher, Regen, Schnee oder starkem Nebel eingestellt werden.
② Bediener sollten für den Auf- und Abstieg vom Gerüst Leitern verwenden. Das Auf- und Absteigen auf dem Gerüst ist ihnen nicht gestattet, und Turmdrehkrane und Kräne dürfen keine Personen auf und ab heben.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.05.2024