Sicherheitsschutz von Gerüsten

1. Gerüst

(1) Auf der Baustelle sollten Sicherheitszäune und Warnschilder aufgestellt werden, um zu verhindern, dass unbefugtes Personal den Gefahrenbereich betritt.

(2) An den Gerüstteilen, die nicht geformt wurden oder an struktureller Stabilität verloren haben, sollten provisorische Stützen oder Knoten angebracht werden.

(3) Bei Verwendung eines Sicherheitsgurts sollte ein Sicherheitsseil gezogen werden, wenn kein zuverlässiges Sicherheitsgurtschloss vorhanden ist.

(4) Beim Abbau des Gerüstes ist das Anbringen von Hebe- oder Senkvorrichtungen erforderlich, das Werfen ist verboten.

(5) Bewegliche Gerüste wie Hebe-, Hänge-, Kommissioniergerüste usw. sollten abgestützt und gezogen werden, um ihr Zittern nach dem Bewegen in die Arbeitsposition zu fixieren oder zu reduzieren.

2. Bedienplattform (Arbeitsfläche)

(1) Mit Ausnahme von Gerüsten mit einer Höhe von weniger als 2 m, bei denen ein Anspruch auf die Verwendung von 2 Gerüstbrettern besteht, darf die Arbeitsfläche anderer Gerüste nicht weniger als 3 Gerüstbretter betragen. Es gibt keinen Spalt zwischen den Gerüstbrettern und der Spalt zwischen den Gerüstbrettern und der Wand ist normal. Nicht mehr als 200 mm.

(2) Wenn das Gerüstbrett in Längsrichtung flach verbunden ist, müssen seine Verbindungsenden fest montiert sein, und die kleine Querstange unter ihrem Ende sollte fest befestigt sein, nicht schwimmend, um ein Verrutschen zu vermeiden, und der Abstand zwischen der Mitte des Gerüstbretts kleine Querstange und die Brettenden sollten im Bereich von 150–200 mm liegen. Die Gerüstbretter am Gerüstanfang und Gerüstende sollten fest mit dem Gerüst verbunden sein; Bei der Verwendung von Überlappungsverbindungen darf die Überlappungslänge nicht weniger als 300 mm betragen und der Anfang und das Ende des Gerüsts müssen fest befestigt sein.

(3) Als Schutzeinrichtungen zur Außenfassade können verwendet werden: Gerüstbrett plus zwei Schutzgeländer: drei Geländer plus äußeres Kunststoffgewebe (Höhe nicht weniger als 1,0 m oder stufenweise festgelegt). Mit zwei Hebeln wird ein Bambuszaun mit einer Höhe von mindestens 1 m befestigt. Zwei Geländer sind mit Sicherheitsnetzen versehen. Andere zuverlässige Eindämmungsmethoden.

3. Fassaden- und Fußgängertransportkanäle

Verwenden Sie gewebte Kunststofftücher, Bambuszäune, Matten oder Planen, um die Straßenoberfläche des Gerüsts vollständig abzudecken.

Hängen Sie Sicherheitsnetze an die Fassade und richten Sie sichere Durchgänge ein. Die obere Abdeckung des Durchgangs sollte mit Gerüsten oder anderen Materialien versehen sein, die herabfallende Gegenstände zuverlässig tragen können. Die der Straße zugewandte Seite der Überdachung sollte mit einer Schallwand ausgestattet sein, die mindestens 0,8 m höher als die Überdachung ist, um zu verhindern, dass herabfallende Gegenstände auf die Straße zurückprallen.

Für Zelte müssen Geh- und Transportwege in der Nähe von oder durch Gerüste zugänglich gemacht werden.

Die Zugänge zum Ober- und Untergerüst mit Höhenunterschied sollten mit Rampen bzw. Stufen und Geländern versehen werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.09.2020

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