Die Sicherheitskriterienanforderungen fürHängegerüstesind wie folgt:
Es dürfen nur Gegenstände verwendet werden, die speziell als Gegengewichte konzipiert sind.
Gegengewichte für Hängegerüste müssen aus Materialien bestehen, die sich nicht leicht verschieben lassen. Fließfähige Materialien wie Sand oder Wasser können nicht verwendet werden.
Gegengewichte müssen mechanisch an den Auslegerträgern befestigt werden.
Vertikale Rettungsleinen dürfen nicht an Gegengewichten befestigt werden.
Materialien wie Sand, Mauersteine oder Dachpappenrollen können nicht als Gegengewichte verwendet werden.
Nein. Solche Materialien können nicht als Gegengewichte verwendet werden.
Auslegerträger (Ausleger) müssen senkrecht zu ihrer Lagerstütze platziert werden.
Raffhalter für Ausleger, Gesimshaken, Dachhaken, Dacheisen, Brüstungsklammern oder ähnliche Vorrichtungen müssen an einer tragfähigen Verankerung am Gebäude oder Bauwerk befestigt werden. Zu den sicheren Verankerungen zählen keine Standrohre, Entlüftungsöffnungen, andere Rohrleitungssysteme oder elektrische Leitungen.
Ein einzelner Raffhalter muss senkrecht zur Fassade des Gebäudes oder der Struktur installiert werden. Wenn ein senkrechter Raffhalter nicht installiert werden kann, sind zwei in entgegengesetzten Winkeln installierte Raffhalter erforderlich.
Die Tragseile müssen lang genug sein, um das Absenken des Gerüsts auf die darunter liegende Ebene zu ermöglichen, ohne dass das Seil durch die Hebebühne verläuft, oder das Ende des Seils muss so konfiguriert sein, dass das Ende nicht durch die Hebebühne geführt werden kann.
Die Anforderungen der Gerüstnorm verbieten die Verwendung von repariertem Draht.
Trommelaufzüge dürfen am tiefsten Punkt nicht weniger als vier Windungen des Seils enthalten.
Arbeitgeber müssen Drahtseile ersetzen, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen: Knicke; sechs zufällig gebrochene Drähte in einem Seilschlag oder drei gebrochene Drähte in einer Litze in einem Schlag; ein Drittel des ursprünglichen Durchmessers der Außendrähte geht verloren; Hitzeschäden; Nachweis, dass die Sekundärbremse das Seil betätigt hat; und alle anderen physischen Schäden, die die Funktion und Festigkeit des Seils beeinträchtigen.
Tragseile, die verstellbare Traggerüste tragen, müssen einen Durchmesser haben, der groß genug ist, um eine ausreichende Oberfläche für die Funktion von Brems- und Hebemechanismen bereitzustellen.
Tragseile müssen vor wärmeerzeugenden Prozessen geschützt werden.
Kraftbetriebene Hebezeuge, die zum Heben oder Senken eines Hängegerüsts verwendet werden, müssen von einem qualifizierten Prüflabor getestet und gelistet werden.
Die Standlast eines Gerüstaufzugs darf das Dreifache seiner Nennlast nicht überschreiten.
Die Stalllast ist die Last, bei der die Antriebsmaschine (Motor oder Maschine) von kraftbetriebenen Hebezeugen automatisch abschaltet oder die Stromversorgung der Antriebsmaschine automatisch unterbrochen wird.
Mit Benzin betriebene Hebezeuge oder Geräte sind nicht gestattet.
Trommelaufzüge müssen am tiefsten Punkt der Gerüstbewegung mindestens vier Windungen Tragseil enthalten.
Schaltung und Bremsen müssen eingehaust sein.
Zusätzlich zur Betriebsbremse muss eine automatische Brems- und Feststellvorrichtung eingreifen, wenn ein Hebezeug eine plötzliche Impulsänderung oder eine beschleunigte Übergeschwindigkeit durchführt.
Handbetriebene Hebezeuge zum Anheben oder Absenken eines Hängegerüsts müssen von einem qualifizierten Prüflabor getestet und gelistet werden.
Diese Hebezeuge erfordern zum Absenken eine positive Kurbelkraft.
Es dürfen keine Materialien oder Vorrichtungen zur Vergrößerung der Arbeitshöhe auf einem Hängegerüst verwendet werden. Dazu gehören Leitern, Kisten und Fässer.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. März 2022