Stahlrohrgerüste mit Befestigungselementen bestehen im Allgemeinen aus Stahlrohrstangen, Befestigungselementen, Sockeln, Gerüstbrettern und Sicherheitsnetzen. Voraussetzungen für den Einsatz von Verbindungsgerüsten aus Stahlrohren:
1. Der vertikale Mastabstand beträgt im Allgemeinen nicht mehr als 2,0 m, der vertikale Masthorizontalabstand beträgt nicht mehr als 1,5 m, die Verbindungswandteile betragen nicht weniger als drei Stufen und drei Spannweiten, die untere Schicht des Gerüsts ist mit a bedeckt festes Gerüstbrett, und die Arbeitsschicht ist mit Gerüstbrett bedeckt. Die Arbeitsschicht wird heruntergezählt und alle 12 m wird eine Schicht Gerüst verlegt. Die spezifischen Abmessungen sollten Tabelle 6.1.1-1 und Tabelle 6 des „Technischen Codes für die Sicherheit von Baugerüsten aus Stahlrohren mit Verbindungselementen“ (JGJl30) entsprechen.
2. Vorschriften 1-2 oder Sonderausführung.
Mit Ausnahme der obersten Stufe der Deckschicht müssen die Stöße der anderen Schichten durch Stoßverbindungen verbunden werden. Die Verbindungen zweier benachbarter vertikaler Stangen dürfen nicht im gleichen Schrittabstand angeordnet sein, und der Abstand zwischen den beiden getrennten Verbindungen, die durch eine vertikale Stange in der Synchronisation in Höhenrichtung getrennt sind, sollte nicht weniger als 500 mm betragen: der Abstand von der Mitte von Jede Verbindung zum Hauptknoten sollte nicht größer sein als der Stufenabstand von 1/3 davon. Wenn die obere Stufenstange der obersten Ebene eine Überlappungsverbindungslänge annimmt, darf ihre Überlappungslänge nicht weniger als 1000 mm betragen und muss mit nicht weniger als 2 rotierenden Befestigungselementen sowie dem Abstand zwischen der Kante der Endbefestigungs-Abdeckplatte und dem Stangenende befestigt werden darf nicht weniger als 10 mm betragen.
3. Am Hauptknoten muss eine horizontale Stange installiert und mit rechtwinkligen Befestigungselementen befestigt werden. Es ist strengstens verboten, sie zu entfernen. Der Mittenabstand zwischen den beiden rechtwinkligen Befestigungselementen am Hauptknoten sollte nicht größer als 150 mm sein. Bei zweireihigen Gerüsten sollte die Verlängerung der horizontalen Stange an einem Ende der Wand nicht mehr als 500 mm betragen.
4. Das Gerüst muss mit vertikalen und horizontalen Kehrstangen ausgestattet sein. Die vertikalen und horizontalen Kehrstangen sollten mit rechtwinkligen Befestigungselementen an den Stangen befestigt werden, die nicht mehr als 200 mm vom Epithel der Basis entfernt sind. Wenn das Pfahlfundament nicht auf der gleichen Höhe liegt, muss der vertikale Pfeiler an der hohen Stelle um zwei Spannweiten zur niedrigen Stelle verlängert und mit dem Pfosten befestigt werden. Der Höhenunterschied sollte nicht größer als 1m sein. Der Abstand von der Achse des Mastes über dem Hang zum Hang darf nicht weniger als 500 mm betragen.
5. Zweireihige Verbindungsgerüste aus Stahlrohren mit einer Höhe von mehr als 24 m müssen mit starren Wandbefestigungen zuverlässig mit dem Gebäude verbunden werden. Bei ein- und zweireihigen Gerüsten mit einer Höhe von weniger als 24 m sollten für den sicheren Anschluss an das Gebäude starre Wandbefestigungen verwendet werden, es können aber auch wandmontierte Verbindungsmethoden mittels Zugankern und Kopfstreben eingesetzt werden. Es ist strengstens verboten, flexible Verbindungswandteile nur mit Aussteifung zu verwenden.
6. Das lineare und offene zweireihige Stahlrohrbefestigungsgerüst muss an beiden Enden mit einer horizontalen Diagonalaussteifung versehen werden. Bei geschlossenen Gerüsten mit einer Höhe von mehr als 24 m sollten zusätzlich zu den Ecken horizontale Diagonalaussteifungen vorgesehen werden, die alle 6 Felder in der Mitte angebracht werden sollten. Seitliche Diagonalstreben sollten im gleichen Abschnitt durchgehend von unten nach oben zickzackförmig angeordnet sein.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 20. November 2020