(1) Die Bediener haben ein geringes Sicherheitsbewusstsein und arbeiten unter Verstoß gegen die Vorschriften. Wenn Gerüstbauer mit dem Auf- und Abbau von Gerüsten beschäftigt waren, trugen sie nicht ordnungsgemäß Schutzhelme und Sicherheitsgurte. Viele Betreiber halten sich für erfahren und nachlässig. Sie denken, dass sie, wenn sie keinen Helm tragen oder nicht angeschnallt sind, nicht involviert werden, solange sie vorsichtig sind. Die daraus resultierenden Sturzunfälle kommen häufig vor. Auch die Unterschätzung der Risiken, denen man begegnen oder die auftreten können, und das nicht rechtzeitige Erkennen von Problemen wie unzureichendem Sicherheitsschutz auf der Baustelle können zu Unfällen führen.
(2) Das Gerüst entspricht nicht den Anforderungen der Spezifikation. Der Industriestandard des Bauministeriums „Technische Spezifikation für die Sicherheit von Stahlrohrgerüsten mit Befestigungselementen für den Bau“ (JGJ130-2001) ist ein verbindlicher Standard, der viele neue Anforderungen an die Entwurfsberechnung, den Aufbau und den Abbau von Gerüsten stellt und Rahmenstruktur. Allerdings kommt es auf einigen Baustellen noch immer zu unregelmäßigen Gerüsten, die zu zahlreichen Unfällen mit Todesopfern von Arbeitern geführt haben.
(3) Der Auf- und Abbauplan für Gerüste ist nicht umfassend und die sicherheitstechnischen Erläuterungen sind nicht zielgerichtet. Sicherheitstechnische Erläuterungen verharren auf dem Niveau „Beim Betreten der Baustelle ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich“ und entbehren ihrer Relevanz. Nach persönlichen Erfahrungen beim Bau des Projekts kommt es zwangsläufig zu Problemen wie möglichen Unfällen und Verstößen gegen Betriebsvorschriften und technische Spezifikationen, die sogar zu Todesopfern führen können. Sicherheitskontrollen fanden nicht statt und versteckte Unfälle wurden nicht rechtzeitig entdeckt. Darüber hinaus entdecken der Projektleiter, der Vorarbeiter und der hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte bei regelmäßigen Sicherheitsinspektionen und üblichen Inspektionen Probleme nicht rechtzeitig oder beheben sie nicht rechtzeitig nach Entdeckung der Probleme und tragen eine gewisse Verantwortung für das Auftreten des Unfalls
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 30. Juli 2020