(1) Vor dem Aufbau des Kraggerüstes ist das Montagepersonal über die Sicherheitstechnik zu unterrichten und die Beschilderung durchzuführen
(2) Bei der Errichtung von freitragenden Gerüsten muss der Beton der Hauptkonstruktion entsprechend den Wandbefestigungen und dem Tragrahmen aus Profilstahl die konstruktionsbedingt erforderliche Festigkeit erreichen. Beim Aufbau des Obergerüsts darf die entsprechende Betonfestigkeit des Profilstahl-Stützrahmens nicht weniger als C15 betragen
(3) Temporäre Verbindungswandbeschläge sollten während der Errichtung installiert werden, und die temporären Verbindungswandbeschläge können je nach Situation nicht entfernt werden, bis die Verbindungswandbeschläge stabilisiert sind; Für das überhängende Gerüst, das nicht aufgestellt wurde, sollten zuverlässige Maßnahmen ergriffen werden, um es am Ende des Tages zu befestigen, um die Stabilität des Rahmens zu gewährleisten. Nachdem jede Stufe (Schicht) des Gerüsts errichtet wurde, sollten der Stufenabstand, der vertikale Abstand, der horizontale Abstand und die Vertikalität der Stange nach Bedarf korrigiert werden.
(4) Wird das Gerüst gemietet oder führt ein professionelles Bauunternehmen die Gerüstarbeiten aus, muss der Generalunternehmer während des Aufbaus verschiedene Sicherheitsmaßnahmen überwachen und umsetzen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 29. Okt. 2020