Hinweise zum Bauvorhaben Kupplungsstahlrohrgerüste

1. Der Abstand zwischen den vertikalen Masten beträgt im Allgemeinen nicht mehr als 2,0 m, der horizontale Abstand zwischen den vertikalen Masten beträgt nicht mehr als 1,5 m, die Wandverbindungsteile betragen nicht weniger als drei Stufen und drei Spannweiten, die untere Schicht des Gerüsts ist vollständig mit einem festen Gerüstbrett bedeckt, die Arbeitsschicht ist vollständig mit Gerüstbrettern bedeckt, und von der Arbeitsschicht abwärts muss alle 12 m eine Schicht Gerüstbretter vollständig bedeckt sein

2. Mit Ausnahme der obersten Stufe der obersten Schicht müssen die Verbindungen jeder Schicht und Stufe durch Stoßbefestiger verbunden werden. Die Verbindungen zweier benachbarter vertikaler Masten dürfen nicht im gleichen Schrittabstand liegen, und der Abstand zwischen den beiden getrennten Verbindungen einer vertikalen Stange in der Synchronrichtung darf nicht weniger als 500 mm betragen: der Abstand von der Mitte jeder Verbindung zur Der Hauptknoten darf nicht größer als 1/3 des Stufenabstands sein. Wenn der vertikale Pfosten der obersten Stufe der obersten Schicht überlappt wird, darf die Überlappungslänge nicht weniger als 1000 mm betragen und die Befestigung muss mit mindestens zwei rotierenden Befestigungselementen erfolgen Der Durchmesser des Stangenendes darf nicht weniger als 10 mm betragen.

3. Am Hauptknoten muss eine horizontale Stange angebracht, mit einem rechtwinkligen Befestigungselement verbunden werden, und es ist strengstens verboten, sie zu entfernen. Der Mittenabstand zwischen den beiden rechtwinkligen Befestigungselementen am Hauptknoten sollte nicht größer als 150 mm sein. Beim zweireihigen Gerüst sollte die Auszugslänge der Reckstange am Wandende nicht größer als 500 mm sein.

4. Das Gerüst muss mit Längs- und Querstangen ausgestattet sein. Die längs- und quer verlaufenden Kehrstangen sollten mit rechtwinkligen Befestigungselementen in einem Abstand von nicht mehr als 200 mm von der Basisepidermis an den vertikalen Stangen befestigt werden. Befindet sich das Fundament des vertikalen Pfostens nicht auf derselben horizontalen Ebene, muss der Längsschwenkstab an der hohen Position um zwei Spannweiten in die niedrige Position verlängert und am vertikalen Pfosten befestigt werden. Der Höhenunterschied sollte nicht größer als 1 m sein. Der Abstand von der vertikalen Mastachse über dem Hang zum Hang sollte nicht weniger als 500 mm betragen.

5. Zweireihige Verbindungsgerüste aus Stahlrohren mit einer Höhe von mehr als 24 m müssen mit starren Wandteilen zuverlässig mit dem Gebäude verbunden sein. Bei einreihigen und zweireihigen Gerüsten mit einer Höhe von weniger als 24 m empfiehlt sich die Verwendung von starren Wandankern zur sicheren Verbindung mit dem Gebäude oder die Verwendung einer wandfesten Verbindungsmethode mit Zugstangen und Kopfstreben. Es ist strengstens verboten, flexible Wandanker nur mit Ankerstangen zu verwenden.

6. An beiden Enden des geradlinigen und offenen zweireihigen Stahlrohrbefestigungsgerüsts müssen horizontale Diagonalstreben angebracht werden. Bei geschlossenen Gerüsten mit einer Höhe von mehr als 24 m sollten zusätzlich zu den Ecken alle 6 Felder in der Mitte horizontale Diagonalstreben angebracht werden. Die horizontalen Diagonalstreben sollten von der unteren zur obersten Lage durchgehend im gleichen Abstand zickzackförmig angeordnet sein.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 19. August 2024

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