Einzelteile der Baugerüstabnahme B

6. Gerüst

1) Wenn der Gerüstbau auf der Baustelle fertiggestellt ist, muss das Gerüstbrett vollständig bezahlt sein und das Gerüstbrett muss ordnungsgemäß angeschlossen sein. Das Gerüstbrett sollte an den Gerüstecken versetzt überlappt und fest befestigt werden. Die Unebenheiten sind mit Holzklötzen auszugleichen.

2) Das Gerüstbrett der Arbeitsschicht sollte gepflastert, dicht abgedeckt und fest gebunden sein. Die Sondenlänge des Gerüstbretts am Ende von 120–150 mm von der Wand entfernt sollte nicht größer als 200 mm sein. Der Abstand der horizontalen Stäbe sollte entsprechend der Nutzung des Gerüstes eingestellt werden. Die Verlegung von Stoßfugen kann auch zur Überlappung von Fugen genutzt werden.

3) Bei der Verwendung von Gerüstbrettern sollten beide Enden der horizontalen Stangen des zweireihigen Gerüsts mit rechtwinkligen Befestigungselementen an den vertikal-horizontalen Stangen befestigt werden.

4) Ein Ende der horizontalen Stange des einreihigen Gerüsts sollte mit rechtwinkligen Befestigungselementen an der vertikalen Stange befestigt werden, und das andere Ende sollte in die Wand eingeführt werden, und die Einstecklänge sollte nicht weniger als 18 cm betragen.

5) Das Gerüstbrett der Arbeitsschicht sollte vollständig und stabil verlegt sein, 12 cm15 cm von der Wand entfernt.

6) Wenn die Länge des Gerüstbretts weniger als 2 m beträgt, können zwei horizontale Stangen zur Unterstützung verwendet werden. Die beiden Enden des Gerüstbretts sollten jedoch ausgerichtet und zuverlässig befestigt werden, um ein Umkippen zu verhindern. Die drei Arten von Gerüstbrettern können stumpf oder überlappend verlegt werden. Beim Flachlegen der Gerüstbretter müssen an den Stößen zwei horizontale Stäbe montiert werden. Die äußere Verlängerung des Gerüstbretts sollte 130 betragen150 mm, und die Summe der äußeren Verlängerungen der beiden Gerüstbretter sollte nicht mehr als 300 mm betragen; Wenn die Gerüstbretter zusammengelegt werden, müssen die Verbindungen auf einer horizontalen Stange abgestützt werden, die Überlappungslänge sollte mehr als 200 mm betragen und die Länge der hervorstehenden horizontalen Stange sollte nicht weniger als 100 mm betragen.

7. Wandstücke

1) Es gibt zwei Arten von Verbindungswandbeschlägen: starre Verbindungswandbeschläge und flexible Verbindungswandbeschläge. Auf der Baustelle sind starre Anschlusswandbeschläge vorzusehen. Gerüste mit einer Höhe von weniger als 24 m benötigen 3 Stufen und 3 Spannweiten für die Montage von Wandbeschlägen, und Gerüste mit einer Höhe zwischen 24 m und 50 m benötigen 2 Stufen und 3 Spannweiten für die Montage von Wandbeschlägen.

2) Die Verbindungswandstücke sollten vom ersten horizontalen Längsstab an der Unterseite des Gerüstkörpers montiert werden.

3) Die Verbindungswand sollte nahe am Hauptknoten angebracht werden und der Abstand vom Hauptknoten sollte nicht mehr als 300 mm betragen.

4) Anschließende Wandbeschläge sollten zunächst rautenförmig, aber auch quadratisch oder in Abständen angeordnet angeordnet werden.

5) Die beiden Enden des Gerüsts müssen mit Verbindungswandstücken ausgestattet sein, und der vertikale Abstand zwischen den Verbindungswandstücken sollte nicht größer als die Bodenhöhe des Gebäudes und nicht größer als 4 m (zwei Stufen) sein.

6) Bei ein- und zweireihigen Gerüsten mit einer Aufbauhöhe von weniger als 24 m sind für den sicheren Anschluss an das Gebäude starre Wandbefestigungen zu verwenden, es können auch befestigte Wandanschlüsse mittels Gerüstrohren, Aussteifungen und Kopfaussteifungen eingesetzt und eingestellt werden an beiden Enden Anti-Rutsch-Maßnahmen. Es ist strengstens verboten, flexible Verbindungswandteile nur mit Aussteifung zu verwenden.

7) Ein- und zweireihige Gerüste mit einer Höhe des Gerüstkörpers über 24 m müssen durch starre Wandbefestigungen zuverlässig mit dem Gebäude verbunden werden.

8) Die Verbindungswandstangen bzw. Verbindungsstangen in den Verbindungswandteilen sollten horizontal installiert werden. Wenn sie nicht horizontal installiert werden können, sollte das Ende, das mit dem Gerüst verbunden werden soll, zuverlässig nach unten angeschlossen werden.

9) Die Verbindungswandteile müssen eine zug- und druckfeste Struktur aufweisen.

10) Wenn der untere Teil des Gerüsts vorübergehend nicht mit Wandteilen installiert werden kann, kann eine Wurfstütze installiert werden. Die Wurfhilfe sollte durch lange Stangen zuverlässig mit dem Gerüst verbunden sein und der Neigungswinkel zum Boden sollte zwischen 45 und 60 Grad betragen; Der Abstand von der Mitte des Verbindungspunkts zum Hauptknoten sollte nicht größer als 300 mm sein. Die Wegwerfstütze sollte nach Errichtung der Anschlusswand separat entfernt werden.

11) Wenn die Höhe des Gerüstkörpers mehr als 40 m beträgt und ein Windwirbeleffekt auftritt, sollten an den Verbindungswänden Maßnahmen ergriffen werden, um den Auswirkungen der aufsteigenden und sich drehenden Strömung standzuhalten.

8. Schere

1) Zweireihige Gerüste mit einer Höhe von 24 m und mehr sollten an der äußeren Vollfassade durchgehend mit Gerüsten versehen sein; zweireihiges Gerüst mit einer Höhe von weniger als 24 m; darf an den Außenseiten, Ecken und in der Mitte der Erhebung nicht mehr als 15 m betragen. Entwerfen Sie jeweils ein Paar Scherenstützen und sollten kontinuierlich von unten nach oben eingestellt werden.

2) Die Scherenträger-Diagonalstange sollte am verlängerten Ende oder der vertikalen Stange der horizontalen Stange befestigt werden, die sich mit dem drehbaren Befestigungselement schneidet. Der Abstand von der Mittellinie des rotierenden Befestigungselements zum Hauptknoten sollte nicht mehr als 150 mm betragen.

3) Das offene Doppelreihengerüst muss an beiden Enden mit einer horizontalen Diagonalaussteifung versehen sein.

9. Auf- und Ab-Maßnahmen

1) Es gibt zwei Arten von Gerüstauf- und -abstiegsmaßnahmen: das Aufstellen von Leitern und das Aufstellen von „Zhi“-förmigen Wegen oder schrägen Wegen.

2) Der Leiteraufhänger muss kontinuierlich und vertikal von unten nach oben angebracht werden, und er muss einmal pro Vertikale etwa 3 m befestigt werden, und der obere Haken muss fest mit 8#-Leiterdraht befestigt werden.

3) Die oberen und unteren Gleise müssen entsprechend der Gerüsthöhe errichtet werden. Die Breite des Fußgängerwegs sollte nicht weniger als 1 m betragen, die Neigung beträgt 1:3, die Breite des Materialtransportwegs sollte nicht weniger als 1,5 m betragen und die Neigung beträgt 1:6. Der Abstand zwischen den Anti-Rutsch-Streifen beträgt 200–300 mm und die Höhe der Anti-Rutsch-Streifen beträgt etwa 20–30 mm.

10. Maßnahmen zur Verhinderung von Stürzen des Rahmenkörpers

1) Wenn das Baugerüst mit einem Sicherheitsnetz aufgehängt werden muss, muss das Inspektionssicherheitsnetz flach, fest und vollständig sein.

2) An der Außenseite des Baugerüstes ist ein dichtes Maschennetz vorzusehen, das eben und vollständig sein muss.

3) Alle 10 m der vertikalen Höhe des Gerüsts sollten Absturzsicherungsmaßnahmen installiert werden, und an der Außenseite des Gerüsts sollten rechtzeitig dichte Maschennetze installiert werden. Das innere Sicherheitsnetz muss beim Verlegen festgezogen werden und das Sicherheitsnetz-Befestigungsseil muss die Zurr- und Sicherungsstelle umgeben.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.11.2020

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