Unter Gerüsten versteht man Mauergerüste, Materialtransportschrägen, Materialladeplattformen, Metallheberahmen und Außenwandanstrichgerüste, die für den Bau von Innen- und Außenwänden in einem Gebäude erforderlich sind. Die Wartungsmethode für Gerüste nach Gebrauch.
(1) In Gebrauch genommene Gerüste (einschließlich Konstruktionsteile) sind fristgerecht in die Ausgabendatenbank zurückzugeben und gruppenweise zu hinterlegen. Beim Stapeln im Freien sollte der Standort eben und gut entwässert sein, darunter Stützunterlagen haben und mit einem Strohtuch abgedeckt sein. Zubehör und Teile sollten im Innenbereich gelagert werden. Unsere Gerüstprodukte werden in strikter Übereinstimmung mit den Standards JOD-1999 und OD15001-1205 hergestellt. Zu den Gerüstarten gehören Fahrgerüste, Türgerüste, Roulettegerüste, Schüsselgerüste und verschiedenes Gerüstzubehör.
(2) Alle gebogenen oder deformierten Stangen sollten zuerst gerichtet werden, und beschädigte Komponenten sollten repariert werden, bevor sie eingelagert werden können, andernfalls sollten sie ersetzt werden.
(3) Die Entrostung und Rostschutzbehandlung der Gerüstkomponenten sollte regelmäßig gestoppt werden. In Bereichen mit hoher Luftfeuchtigkeit (mehr als 75 %) sollte einmal im Jahr Rostschutzfarbe aufgetragen werden. Im Allgemeinen sollte es alle zwei Jahre gestrichen werden. Die Befestigungselemente sollten geölt sein. Um Rost vorzubeugen, sollten die Schrauben verzinkt sein. Wenn keine Voraussetzungen für eine Verzinkung vorliegen, sollte es nach jedem Gebrauch mit Kerosin gewaschen und mit Motoröl bestrichen werden, um Rost vorzubeugen.
(4) Werkzeuggerüste (z. B. Portalrahmen, Brückenrahmen, Hängekörbe und Aufnahmeplattformen) müssen nach ihrer Entfernung rechtzeitig repariert und gewartet werden und sollten als kompletter Satz gelagert werden.
(5) Die vom Gerüst verwendeten Befestigungselemente, Muttern, Trägerplatten, Bolzen und andere kleine Zubehörteile können leicht verloren gehen. Die überschüssigen Teile sollten bei der Montage rechtzeitig recycelt und gelagert werden und bei der Demontage rechtzeitig geprüft und abgenommen werden.
(6) Einrichtung und Verbesserung des Empfangs-, Recycling-, Selbstprüfungs- und Wartungssystems für Gerüstwerkzeugmaterialien gemäß den Kriterien, wer verwendet, wartet und verwaltet, Quotenerfassungs- oder Leasingmethoden implementieren, um Verluste und Verluste zu erhöhen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14.09.2021