So wählen Sie ein Gerüst aus

1. Achten Sie darauf, ob das Zubehör vollständig ist
Das aufgebaute Gerüst nimmt eine relativ große Fläche ein, daher wird es meist in Form von unverpacktem und verpacktem Zubehör verkauft. Das Fehlen jeglichen Zubehörs in einem Gerüst führt dazu, dass es nicht ordnungsgemäß aufgebaut werden kann. Wenn zum Beispiel die Verbindungsschnalle fehlt, die zwei Stangen verbindet, kann der Hauptteil des Gerüsts nicht aufgebaut werden. Achten Sie daher beim Kauf darauf, ob das Zubehör eines Sets vollständig ist. Dies können Sie anhand der angegebenen Zubehörliste überprüfen.

2. Überlegen Sie, ob das Gesamtdesign angemessen ist
Gerüste dienen dazu, Gegenstände oder Personen mit einem bestimmten Gewicht auf eine bestimmte Höhe zu heben. Dabei ist zu berücksichtigen, ob das Gerüst der Belastung standhalten kann. Aus mechanischer Sicht können im Allgemeinen die Gesamtkonstruktion des Gerüsts und die gute Verbindung jedes einzelnen Punkts widerspiegeln, ob es über eine gute Tragfähigkeit verfügt. Daher müssen Sie bei der Auswahl eines Gerüsts zunächst prüfen, ob die Gesamtkonstruktion sinnvoll ist, und ein Gerüst mit ausreichender Tragfähigkeit auswählen.

3. Beobachten Sie das Oberflächenmaterial und das Aussehen
Gerüste werden üblicherweise aus Stahlrohren hergestellt. Das neu hergestellte Gerüst weist eine gleichmäßige Gesamtglasurfarbe sowie eine gute Ebenheit und Glätte auf. Wenn mit bloßem Auge keine Risse, Delaminationen oder Fehlstellungen zu erkennen sind und mit den Händen von oben bis unten keine Grate oder Vertiefungen zu spüren sind, ist diese Art von Gerüst eine Wahl wert. Wenn Sie sich für ein gebrauchtes Gerüst entscheiden, sollten Sie darauf achten, ob Korrosion und Biegegrad an der Oberfläche des alten Stahlrohrs noch im nutzbaren Bereich liegen. Wenn das Oberflächenmaterial des Gerüsts geeignet ist und keine offensichtlichen Mängel im Aussehen aufweist oder wenn es Mängel aufweist, die die Verwendung nicht beeinträchtigen, können Sie über den Kauf nachdenken.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 12. März 2024

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