(1) Bei der Berechnung des Gerüsts an Innen- und Außenwänden darf die Fläche, die durch Öffnungen von Türen und Fenstern, Öffnungen von Hohlkreisen usw. eingenommen wird, nicht abgezogen werden.
(2) Wenn die Höhe desselben Gebäudes unterschiedlich ist, wird sie entsprechend den unterschiedlichen Höhen berechnet.
(3) Der Umfang des von der Generalunternehmer-Baueinheit beauftragten Projekts umfasst keine Außenwanddekorationsarbeiten oder Außenwanddekorationen. Bei Projekten, die nicht mit dem Hauptbaugerüst errichtet werden können, kann das Hauptaußengerüst oder das Ziergerüstprojekt separat eingesetzt werden.
1. Außengerüst
(1) Die Höhe des Gerüsts an der Außenwand des Gebäudes wird von der Gestaltung des Außenbodens bis zur Traufe (bzw. der Oberkante der Brüstung) berechnet; Das Projekt wird entsprechend der Länge der Außenwandkante (Wandstapel mit einer Breite von mehr als 240 mm, die aus der Wand herausragt usw.) berechnet, in die Außenwandlänge einbezogen), multipliziert mit der Höhe bis in Quadratmetern berechnen.
(2) Beträgt die Mauerwerkshöhe weniger als 15 m, wird sie als einreihiges Gerüst berechnet; wenn die Höhe mehr als 15 m beträgt oder die Höhe weniger als 15 m beträgt, aber die Außenwand, Türen, Fenster und dekorative Bereiche die Fläche der Außenwand um mehr als 60 % überschreiten (oder die Außenwand ein Guss ist). -Ortbetonwand, Leichtblockwand) wird nach zweireihigem Gerüst berechnet; Wenn die Gebäudehöhe 30 m überschreitet, kann sie entsprechend den Räumbedingungen des Projekts anhand des zweireihigen Gerüsts aus profilierter Stahlpickelplattform berechnet werden.
(3) Die unabhängige Säule (vor Ort gegossene Betonrahmensäule) wird berechnet, indem 3,6 m zum Außenumfang der Struktur, wie in der Säule angegeben, addiert, mit der geplanten Säulenhöhe multipliziert und in Quadratmetern berechnet werden Es ist ein einreihiges Außengerüstprojekt anzuwenden. Bei Ortbetonträgern und -wänden ist das zweireihige Außengerüstprojekt entsprechend der Höhe zwischen dem geplanten Außenboden oder der Oberseite des Bodens und der Unterseite des Bodens, multipliziert mit der Nettolänge von, anzuwenden Balken und Wand in Quadratmetern.
(4) Der Außenrohrrahmen der Profilstahlplattform wird in Quadratmetern entsprechend der Länge der Außenkante der Außenwand multipliziert mit der Konstruktionshöhe berechnet. Das Kontingent für die äußere Überhangbreite der Plattform wurde umfassend bestimmt und wird bei der Verwendung entsprechend der eingestellten Höhe des Kontingentelements angewendet.
2. Innengerüst
(1) Gerüste an der Innenwand des Gebäudes, wenn die Höhe vom geplanten Innenboden bis zur Unterfläche des Daches (oder die Hälfte der Giebelhöhe) weniger als 3,6 m beträgt (nicht leichte Blockwand), es wird als einreihiges Gerüst berechnet; Wenn die Höhe mehr als 3,6 m und weniger als 6 m beträgt, wird sie entsprechend dem Gerüst in der Doppelreihe berechnet.
(2) Das Innengerüst ist entsprechend der vertikalen Projektionsfläche der Wand zu berechnen und das Innengerüstprojekt anzuwenden. Das Projekt für zweireihige Innengerüste gilt für verschiedene leichte Blockwände, die keine Gerüstlöcher in der Innenwand hinterlassen können.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.09.2022