So akzeptieren Sie Details zu Industriegerüsten

Gerüste sind eine unverzichtbare und wichtige Einrichtung im Bauwesen. Es handelt sich um eine Arbeitsplattform und einen Arbeitskanal, die die Sicherheit und den reibungslosen Aufbau von Arbeiten in großer Höhe gewährleisten sollen. In den letzten Jahren kam es landesweit immer wieder zu Unfällen auf Gerüsten. Die Hauptgründe sind: dass der Bauplan (Arbeitsanweisung) nicht ordnungsgemäß gehandhabt wird, die Bauarbeiter gegen die Vorschriften verstoßen und die Inspektion, Abnahme und Auflistung nicht vor Ort umgesetzt werden. Derzeit kommt es auf Baustellen vielerorts immer noch häufig zu Gerüstproblemen und es drohen Gefahren für die Sicherheit. Manager müssen dem Sicherheitsmanagement von Gerüsten genügend Aufmerksamkeit schenken, wobei eine „strenge Abnahmeprüfung“ besonders wichtig ist.

1. Akzeptanz der Stiftungsinhalte und Gründung
1) Ob der Bau von Gerüstfundamenten und Fundamenten durch einschlägige Vorschriften auf der Grundlage der Höhe des Gerüsts und der Bodenverhältnisse am Aufstellungsort berechnet wurde.
2) Ob das Gerüstfundament und das Fundament solide sind.
3) Ob das Gerüstfundament und das Fundament flach sind.
4) Ob sich im Gerüstfundament und im Fundament Wasser ansammelt.

2. Aufnahmeinhalt von Entwässerungsgräben
1) Entfernen und ebnen Sie den Schutt an der Stelle, an der das Gerüst aufgestellt wird, und sorgen Sie für eine reibungslose Entwässerung.
2) Der Abstand zwischen dem Entwässerungsgraben und der äußersten Gerüststangenreihe sollte mehr als 500 mm betragen.
3) Die Breite des Entwässerungsgrabens liegt zwischen 200 mm und 350 mm und die Tiefe zwischen 150 mm und 300 mm.
4) Am Ende des Grabens sollte ein Wassersammelbrunnen (600 mm × 600 mm × 1200 mm) errichtet werden, um sicherzustellen, dass das Wasser im Graben rechtzeitig abfließt.

3. Abnahmeinhalt der Trägerplatte und des Tretlagers
1) Die Abnahme von Gerüstunterlagen und Tretlagern richtet sich nach der Höhe und Belastung des Gerüstes.
2) Die Auflagenspezifikationen für Gerüste unter 24 m sind (Breite größer als 200 mm, Dicke größer als 50 mm, Länge nicht weniger als 2 Fuß). Stellen Sie sicher, dass jede vertikale Stange in der Mitte der Auflage platziert werden muss und der Auflagenbereich nicht kleiner als 0,15㎡ sein.
3) Die Dicke der Gerüstunterlage über 24 m muss genau berechnet werden.
4) Das Gerüst-Tretlager muss in der Mitte der Unterlage platziert werden.
5) Die Breite des Gerüst-Tretlagers darf nicht weniger als 100 mm und die Dicke nicht weniger als 5 mm betragen.

4. Akzeptanzinhalt der Kehrstange
1) Die Kehrstange muss mit der vertikalen Stange verbunden sein und die Kehrstange darf nicht mit der Kehrstange verbunden sein.
2) Der horizontale Höhenunterschied der Kehrstange darf nicht größer als 1 m sein und der Abstand vom Hang darf nicht weniger als 0,5 m betragen.
3) Die vertikale Kehrstange sollte mit rechtwinkligen Befestigungselementen nicht weiter als 200 mm vom Basisepithel entfernt an der vertikalen Stange befestigt werden.
4) Die horizontale Kehrstange sollte mit rechtwinkligen Befestigungselementen an der vertikalen Stange direkt unter der längsgerichteten Kehrstange befestigt werden.

5. Akzeptanzinhalt des Subjekts
1) Die Akzeptanz des Gerüstbesitzers wird auf der Grundlage der Bauanforderungen berechnet. Beispielsweise muss bei der Installation eines gewöhnlichen Gerüsts der Abstand zwischen vertikalen Stangen weniger als 2 m betragen, der Abstand zwischen horizontalen Längsstangen muss weniger als 1,8 m betragen und der Abstand zwischen vertikalen horizontalen Stangen muss weniger als 2 m betragen. Das tragende Gerüst des Gebäudes muss entsprechend den Berechnungsvorgaben abgenommen werden.
2) Die vertikale Abweichung des vertikalen Pfostens sollte auf den Daten in Tabelle 8.2.4 in der Technischen Spezifikation für Befestigungsstahlrohrgerüste im Bauwesen JGJ130-2011 basieren.
3) Beim Ausfahren der Gerüststangen müssen, mit Ausnahme der Oberseite der obersten Lage, die überlappt werden kann, die Stöße jeder Stufe der anderen Lagen mit Stoßverbindern verbunden werden. Die Gelenke des Gerüstkörpers sollten versetzt angeordnet werden: Die Gelenke zweier benachbarter Masten sollten nicht gleichzeitig oder gleichzeitig gesetzt werden. Innerhalb derselben Spanne; der Abstand zwischen zwei benachbarten Fugen, die nicht synchronisiert sind oder in horizontaler Richtung unterschiedliche Spannweiten haben, sollte nicht weniger als 500 mm betragen; der Abstand von der Mitte jedes Gelenks zum nächstgelegenen Hauptknoten sollte nicht größer als 1/3 des Längsabstands sein; Die Überlappungslänge sollte nicht weniger als 1 m betragen, drei Drehbefestigungen sollten zur Befestigung in gleichen Abständen angebracht werden und der Abstand von der Kante der Endbefestigungsabdeckung bis zum Ende der überlappenden horizontalen Längsstange sollte nicht weniger als 100 mm betragen. Bei Doppelmastgerüsten darf die Höhe des Hilfsmastes nicht weniger als 3 Stufen und die Länge des Stahlrohrs nicht weniger als 6 m betragen.
4) Die kleine Querstange des Gerüsts sollte am Schnittpunkt der vertikalen Stange und der großen horizontalen Stange angebracht werden und muss mit rechtwinkligen Befestigungselementen mit der vertikalen Stange verbunden werden. Wenn es sich auf der Betriebsebene befindet, sollte zwischen den beiden Knoten eine kleine Querstange hinzugefügt werden, um der Übertragung der Last auf das Gerüstbrett standzuhalten. Zur Befestigung der kleinen horizontalen Stangen müssen rechtwinklige Befestigungselemente verwendet und an der Längshorizontalen befestigt werden Barren.
5) Befestigungselemente müssen beim Aufbau des Rahmens sinnvoll verwendet werden, und Befestigungselemente dürfen nicht ersetzt oder missbraucht werden. Im Rahmen dürfen keine Befestigungsmittel mit Rissen verwendet werden.

6. Abnahmeinhalt von Gerüstbrettern
1) Nach dem Aufbau des Gerüstes auf der Baustelle müssen die Gerüstbretter vollflächig verlegt werden und die Andockung der Gerüstbretter muss korrekt sein. An den Gerüstecken sind die Gerüstbretter versetzt und überlappend anzuordnen und fest zu verankern. Unebenheiten sollten mit Holzklötzen abgepolstert und festgenagelt werden.
2) Die Gerüstbretter auf dem Arbeitsboden sollten gepflastert, dicht gepackt und fest befestigt sein. Die Sondenlänge des 120-150 mm von der Wand entfernten Endes des Gerüstbretts sollte nicht größer als 200 mm sein. Der Abstand der horizontalen Querstäbe ist entsprechend der Nutzung des Gerüstes festzulegen. Die Verlegung kann durch stumpfe Fliesenverlegung oder überlappende Verlegung erfolgen.
3) Bei der Verwendung von Gerüstbrettern sollten beide Enden der horizontalen Querstangen des zweireihigen Gerüsts mit rechtwinkligen Befestigungselementen an den horizontalen Längsstangen befestigt werden.
4) Ein Ende der horizontalen Stange des einreihigen Gerüsts sollte mit rechtwinkligen Befestigungselementen an der vertikalen Stange befestigt werden, und das andere Ende sollte in die Wand eingeführt werden, und die Einstecklänge sollte nicht weniger als 18 cm betragen.
5) Die Gerüstbretter auf dem Arbeitsboden sollten vollständig ausgebreitet und fest verlegt sein und einen Abstand von 12 cm bis 15 cm zur Wand haben.
6) Wenn die Länge des Gerüstbretts weniger als 2 m beträgt, können zwei horizontale Querstangen zur Stützung verwendet werden. Die beiden Enden des Gerüstbretts sollten jedoch ausgerichtet und zuverlässig befestigt werden, um ein Umkippen zu verhindern. Diese drei Arten von Gerüstbrettern können flach stumpf oder überlappt verlegt werden. Beim Stoßen und Planlegen der Gerüstbretter müssen an den Stößen zwei quer verlaufende Horizontalstäbe angebracht werden. Die äußere Ausdehnung der Gerüstbretter sollte 130 bis 150 mm betragen. Die Summe der Auszugslängen der beiden Gerüstbretter sollte nicht größer als 300 mm sein. Wenn die Gerüstbretter überlappt und verlegt werden, müssen die Verbindungen vorhanden sein. Es muss auf einer horizontalen Stange abgestützt werden, die Überlappungslänge sollte mehr als 200 mm betragen und die Länge, die aus der horizontalen Stange herausragt, sollte nicht weniger als 100 mm betragen.

7. Abnahme des Inhalts der Wandanschlussteile
1) Es gibt zwei Arten von Verbindungswandteilen: starre Verbindungswandteile und flexible Verbindungswandteile. Auf der Baustelle sind starre Anschlusswandteile zu verwenden. Gerüste mit einer Höhe unter 24 m müssen mit Wandanschlussteilen in 3 Stufen und 3 Feldern ausgestattet werden. Gerüste mit einer Höhe zwischen 24m und 50m müssen mit Wandanschlussteilen in 2 Stufen und 3 Feldern ausgestattet werden.
2) Die Wandanschlussteile sind ausgehend vom ersten horizontalen Längsmast auf der unteren Etage des Gerüstkörpers zu montieren.
3) Die Verbindungswandteile sollten in der Nähe des Hauptknotens installiert werden und der Abstand vom Hauptknoten sollte nicht größer als 300 mm sein.
4) Wandanschlussteile sollten zunächst rautenförmig angeordnet werden, es können aber auch quadratische oder schräge Formen verwendet werden.
5) Wandanschlussteile müssen an beiden Gerüstenden angebracht werden. Der vertikale Abstand zwischen den Wandanschlussteilen sollte nicht größer sein als die Bodenhöhe des Gebäudes und nicht mehr als 4 m (zwei Stufen) betragen.
6) Ein- und zweireihige Gerüste mit einer Höhe von weniger als 24 m sollten durch starre Wandbauteile zuverlässig mit dem Gebäude verbunden werden. Auch Wandanschlüsse mittels Gerüstrohren, Traversen und Abdrückstützen können beidseitig eingesetzt und ausgeführt werden. Anti-Rutsch-Maßnahmen. Es ist strengstens verboten, flexible Wandteile nur mit Zugstangen zu verwenden.
7) Ein- und zweireihige Gerüste mit einer Gerüsthöhe über 24 m müssen durch starre Wandbefestigungen zuverlässig mit dem Gebäude verbunden werden.
8) Die Verbindungswandstangen bzw. Verbindungsstangen in den Verbindungswandteilen sollten horizontal angebracht werden. Wenn sie nicht horizontal eingestellt werden können, sollte das mit dem Gerüst verbundene Ende zuverlässig nach unten angeschlossen werden.
9) Die Wandanschlussteile müssen zug- und druckfest ausgeführt sein.
10) Wenn der untere Teil des Gerüsts vorübergehend nicht mit Wandanschlussteilen ausgestattet werden kann, können Wurfstützen installiert werden. Wurfstützen sollten über durchgehende Stangen zuverlässig mit dem Gerüst verbunden sein und der Neigungswinkel zum Boden sollte zwischen 45 und 60 Grad betragen; Der Abstand von der Mitte des Verbindungspunkts zum Hauptknoten sollte nicht größer als 300 mm sein. Überwurfstützen sollten nach der Montage der Wandanschlussteile separat entfernt werden.
11) Wenn die Höhe des Gerüstkörpers über 40 m liegt und ein Windwirbeleffekt auftritt, sollten Wandanschlussmaßnahmen ergriffen werden, um dem Auftriebseffekt entgegenzuwirken.

8. Akzeptanzinhalt von Scherenspangen
1) Zweireihige Gerüste ab einer Höhe von 24 m sind an der gesamten Außenfassade durchgehend mit Scherenstreben zu versehen; Zweireihige Gerüste mit einer Höhe von weniger als 24 m müssen an der Fassade mit einem Abstand von nicht mehr als 15 m an beiden äußeren Enden, Ecken und in der Mitte installiert werden. Jede Scherenspange ist so konzipiert, dass sie durchgehend von unten nach oben aufgebaut werden kann.
2) Die Diagonalstange der Scherenstrebe sollte mit einem drehbaren Befestigungselement am verlängerten Ende der horizontalen Stange oder der vertikalen Stange befestigt werden, die sie schneidet. Der Abstand von der Mittellinie des Drehbefestigers zum Hauptknoten sollte nicht mehr als 150 mm betragen.
3) Das offene Doppelgerüst muss an beiden Enden mit Querdiagonalen ausgestattet sein.

9. Akzeptanzinhalte von Maßnahmen beim Treppenauf- und -absteigen
1) Es gibt zwei Arten von Gerüstauf- und -abstiegen: Hängeleitern und das Anlegen von Gehwegen in „Zickzack“-Form oder geneigten Gehwegen.
2) Der Leiterbehang muss durchgehend und senkrecht von unten nach oben aufgebaut werden und alle 3 Meter vertikal befestigt werden. Der obere Haken sollte mit einem 8#-Anschlusskabel fest verbunden sein.
3) Die oberen und unteren Gehwege müssen entsprechend der Gerüsthöhe eingerichtet werden. Die Breite des Fußgängerwegs darf nicht weniger als 1 m betragen und die Neigung muss 1:3 betragen. Die Breite des Materialtransportwegs darf nicht weniger als 1,5 m betragen und die Neigung muss 1:6 betragen. Der Abstand zwischen den Anti-Rutsch-Streifen beträgt 200–300 mm und die Höhe der Anti-Rutsch-Streifen beträgt etwa 20–30 mm.

10. Akzeptanzinhalt der Rahmenschutzmaßnahmen gegen Absturz
1) Wenn das Baugerüst mit einem Sicherheitsnetz aufgehängt werden muss, prüfen Sie, ob das Sicherheitsnetz flach, fest und vollständig ist.
2) Die Außenseite des Baugerüsts muss mit einem dichten Netz ausgestattet sein, das flach und vollständig sein muss.
3) Alle 10 m in der vertikalen Höhe des Gerüsts müssen Absturzsicherungsmaßnahmen installiert werden, und an der Außenseite des Gerüsts sollte rechtzeitig ein dichtes Netz installiert werden. Das innere Sicherheitsnetz muss beim Verlegen festgezogen werden und das Sicherheitsnetz-Befestigungsseil muss den sicheren Ort der Zurrung umschließen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 11. April 2024

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