(1)Ein- und zweireihige Gerüsteunter 24 m sollten an jedem Ende der Außenfassade ein Paar Scherenstützen vorgesehen werden, die von unten nach oben durchgehend gesetzt sind; Der Nettoabstand jeder Scherenstütze in der Mitte sollte nicht größer als 15 m sein.
(2) Zweireihige Gerüste über 24 m sind durchgehend über die gesamte Länge und Höhe der Außenfassade mit einer Scherenauflage zu versehen.
(3) Die Anzahl der Spannstangen jeder Scherenstütze sollte zwischen 5 und 7 liegen und der Neigungswinkel zum Boden sollte zwischen 45 liegen° und 60°.
(4) Abgesehen davon, dass die obere Schicht durch Überlappungsstöße verbunden werden kann, müssen die anderen Stöße durch Stoßverbindungen verbunden werden. Die Überlappungslänge beträgt mindestens 1 m und wird mit mindestens zwei Drehverschlüssen verbunden.
(5) Die diagonalen Stangen der Schere sollten an den verlängerten Enden oder vertikalen Stangen der kleinen Querstangen befestigt werden, die sie schneiden. Der Abstand zwischen der Mittellinie der rotierenden Befestigungselemente und dem Hauptknoten sollte nicht mehr als 150 mm betragen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.06.2020