Um die Betriebsanforderungen zu erfüllen und die zulässige Grenze der Tragfähigkeit der Stange und die zulässige Belastung der Konstruktion (270 kg/㎡) nicht zu überschreiten, sollte das Gerüst Maßnahmen ergreifen, um die gesamte Struktur abschnittsweise zu entlasten.
Stiftungen und Stiftungen:
1. Gerüstfundament und Fundamentkonstruktion müssen entsprechend der Aufbauhöhe des Gerüsts und den Bodenverhältnissen des Aufstellungsortes gehandhabt werden.
2. Die Höhe des Gerüstsockels sollte 50 mm höher sein als der Naturboden. Das Gerüstfundament muss eben sein und der Hinterfüllboden muss verdichtet sein.
3. An der Unterseite jedes vertikalen Pfostens (Standrohrs) sollte ein Sockel oder eine Unterlage vorhanden sein.
4. Das Gerüst muss mit vertikalen und horizontalen Schwenkstangen ausgestattet sein. Die vertikalen Kehrstangen sollten mit rechtwinkligen Befestigungselementen in einem Abstand von höchstens 200 mm vom Basisepithel an der vertikalen Stange befestigt werden.
5. Die horizontale Kehrstange sollte mit rechtwinkligen Befestigungselementen an der vertikalen Stange direkt unter der längsgerichteten Kehrstange befestigt werden.
Strukturelle Anforderungen an horizontale Längsstäbe:
1. Der horizontale Längsmast sollte innerhalb des vertikalen Masts angebracht werden und seine Länge sollte nicht weniger als 3 Spannweiten betragen.
2. Die Länge horizontaler Längsstangen sollte mit Stoßverbindern oder überlappend verbunden werden (Überlappung muss eingehalten werden: Die Überlappungslänge sollte nicht weniger als 1 m betragen, und 3 rotierende Befestigungselemente sollten zur Befestigung in gleichen Abständen angebracht werden, und die Endbefestigungen Der Abstand vom Rand der Platte bis zum Kopf des überlappenden horizontalen Längsstabs sollte nicht weniger als 100 mm betragen.
3. Die Breite der Sockelleiste sollte nicht weniger als 180 mm betragen. Die seitlichen Sockelleisten sollten auf beiden Seiten an den Stangen befestigt werden und die quer verlaufenden Sockelleisten sollten die gesamte Breite des Gerüsts abdecken.
Gerüstabbau:
1. Je nach Abbruchreihenfolge und Maßnahmen in der Bauorganisationsplanung dürfen diese nur nach Genehmigung durch den Bauleiter umgesetzt werden;
2. Der Verantwortliche der Baueinheit führt eine technische Erklärung des Abrisses durch;
3. Schmutz auf dem Gerüst und Hindernisse auf dem Boden sollten entfernt werden;
4. Beim Abbau von Gerüsten ist es erforderlich, den Arbeitsbereich zu kennzeichnen, Warnschilder anzubringen oder den Bereich einzuzäunen und Wächter bereitzustellen, um den Zutritt Unbefugter zu verhindern.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 13. März 2024