Bautechnische Anforderungen an freitragende Gerüste

(1) Die Verbindungswandteile sollten in der Nähe des Hauptknotens installiert werden und der Abstand vom Hauptknoten sollte nicht mehr als 300 mm betragen; Die Verbindungswandteile sollten ab der ersten Stufe des Längshorizonts unten installiert werden. Treten Schwierigkeiten beim Abbinden auf, sollten andere zuverlässige Maßnahmen zu deren Behebung eingesetzt werden. Wandbeschläge sollten in beiden Richtungen an den männlichen oder weiblichen Ecken der Hauptstruktur angebracht werden. Die Ansatzpunkte verbindender Wandteile sollten zunächst rautenförmig angeordnet werden, es sind aber auch quadratische oder rechteckige Anordnungen möglich.
(2) Die Verbindungswandteile müssen durch starre Bauteile zuverlässig mit der Hauptkonstruktion verbunden sein, die Verwendung flexibler Verbindungswandteile ist strengstens untersagt. Die Verbindungswandstangen in den Verbindungswandteilen sollten senkrecht zur Hauptkonstruktionsfläche angebracht werden. Wenn sie nicht vertikal aufgestellt werden können, sollte das Ende der mit dem Gerüst verbundenen Verbindungswandteile nicht höher sein als das mit der Hauptkonstruktion verbundene Ende. An den Enden von geraden und offenen Gerüsten sollten Wandanschlussteile angebracht werden.
(3) Der Stützpunktstahl des unteren Pfostens des freitragenden Gerüsts sollte aus zweiachsig symmetrischen Querschnittskomponenten wie I-Trägern usw. bestehen.
(4) Beim Schweißen des Stahltragrahmens und der eingebetteten Teile müssen Schweißstäbe verwendet werden, die mit dem Hauptstahl kompatibel sind. Die Schweißnähte müssen den Designanforderungen entsprechen und den Anforderungen des „Steel Structure Design Code“ (GB50017) entsprechen.
(5) Wenn der Längsabstand des Profilstahl-Tragrahmens nicht dem Längsabstand der vertikalen Pfosten entspricht, sollten Längsstahlträger installiert werden, um sicherzustellen, dass die Last auf die vertikalen Pfosten auf den Profilstahl-Tragrahmen und die übertragen wird Hauptstruktur durch die Längsstahlträger.
(6) Zwischen den Stahltragwerken sind bauliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Horizontalstabilität vorzusehen.
(7) Der Stahltragrahmen muss an der Hauptstruktur des Gebäudes (Struktur) befestigt werden. Die Befestigung an der Hauptbetonkonstruktion kann durch Schweißen und Fixieren eingebetteter Teile und Befestigung mit eingebetteten Bolzen erfolgen.
(8) Sonderteile wie Ecken sollten entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort verstärkt werden und Berechnungen und konstruktive Details sollten in den Sonderplan aufgenommen werden.
(9) Flexible Materialien wie Drahtseile dürfen nicht als Zugglieder auskragender Bauwerke verwendet werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23. Mai 2024

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