1. Zweck: Gerüstinspektionen sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Stabilität des Bauwerks zu gewährleisten, Unfälle zu verhindern und behördliche Anforderungen einzuhalten.
2. Häufigkeit: Inspektionen sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, insbesondere vor Beginn der Arbeiten, nach wesentlichen Änderungen im Arbeitsumfeld und nach etwaigen Vorfällen. Darüber hinaus sind regelmäßige Inspektionen durch die OSHA und andere Aufsichtsbehörden vorgeschrieben.
3. Verantwortung: Der Arbeitgeber oder Projektleiter ist dafür verantwortlich, dass die Inspektionen von einer qualifizierten Person oder einer sachkundigen Person gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
4. Qualifizierter Prüfer: Ein qualifizierter Prüfer sollte über die erforderlichen Kenntnisse, Schulungen und Erfahrungen verfügen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und sicherzustellen, dass das Gerüst sicher und konform ist.
5. Inspektionsprozess: Die Inspektion sollte eine gründliche Untersuchung der gesamten Gerüststruktur umfassen, einschließlich der Basis, der Beine, des Rahmens, der Geländer, der Mittelgeländer, des Belags und aller anderen Komponenten. Der Prüfer sollte auf Schäden, Korrosion, lose oder fehlende Teile und die ordnungsgemäße Installation prüfen.
6. Inspektionscheckliste: Mithilfe einer Checkliste kann sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Inspektionspunkte abgedeckt sind. Die Checkliste sollte Elemente enthalten wie:
- Stabilität und Verankerung der Basis
- Vertikale und seitliche Aussteifung
- Leitplanken und Mittelgeländer
- Beplankung und Terrassendielen
- Gerüsthöhe und -breite
- Ordnungsgemäß beschriftete und sichtbare Schilder
- Absturzsicherungsausrüstung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
7. Dokumentation: Der Inspektionsprozess sollte durch die Erstellung eines Berichts dokumentiert werden, der die Inspektionsergebnisse, einschließlich aller festgestellten Mängel oder Gefahren, und die erforderlichen Korrekturmaßnahmen darlegt.
8. Korrekturmaßnahmen: Alle bei der Inspektion festgestellten Mängel oder Gefahren sollten umgehend behoben werden, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten, die das Gerüst nutzen.
9. Kommunikation: Die Inspektionsergebnisse und alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen sollten den relevanten Interessengruppen, einschließlich Arbeitern, Vorgesetzten und Projektmanagern, mitgeteilt werden.
10. Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Inspektionsberichte und Aufzeichnungen sollten für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und als Referenz im Falle eines Vorfalls oder einer Prüfung zu dienen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 15. Januar 2024