25 versteckte Gefahren, die bei Gerüstprojekten nicht ignoriert werden können

1. Die Befestigungselemente sind uneingeschränkt (Material, Wandstärke); Die Befestigungselemente werden beschädigt, wenn das Drehmoment des Bolzens nicht 65 N.m. Das Drehmoment des Fordens an Ziehen beträgt während der Errichtung weniger als 40 n.m. „Sicherheitsspezifikationen für das Stahlrohr-Gerüst vom Typ Verbindungselement im Bau“》 JGJ130-2011.

3.2.1 Befestigungselemente sollten aus formbarem Gusseisen oder Gussstahl bestehen, und ihre Qualität und Leistung entsprechen den Vorränissen des aktuellen nationalen Standard -Standard -Stahlrohrgerüstverbindungselements GB15831. Verbindungselemente aus anderen Materialien sollten getestet werden, um zu beweisen, dass ihre Qualität den Bestimmungen dieses Standards entspricht. Kann später verwendet werden.

3.2.2 Der Befestigungselement darf nicht beschädigt werden, wenn das Schraubenbekleidungsdrehmoment 65n · m erreicht.

7.1111

2. Stahlrohre sind korrodiert, deformiert, gebohrt usw. Tabelle 8.1.8 Nr. 3 Die Korrosionstiefe der Außenoberfläche von Stahlrohre ≤ 0,18 mm. 9.0.4 Es ist strengstens untersagt, Löcher in Stahlrohre zu bohren.

3. Die Wandstärke des Stahlrohrs ist unzureichend.

3.1.2 Gerüstestahlrohre sollten φ48.3 × 3.6 Stahlrohre betragen, und die maximale Masse jedes Stahlrohrs sollte nicht größer als 25,8 kg sein. Anhang D Stahlrohr -Außendurchmesser beträgt 48,3 mm, die zulässige Abweichung ± 0,5, die Wandstärke 3,6 mm, die zulässige Abweichung ± 0,36 und die minimale Wandstärke 3,24 mm.

 

4. Das Fundament ist nicht fest und flach, Ziegel werden unter die Stangen gelegt oder sogar in der Luft aufgehängt, und die Pads sind zu dünn und zu kurz.

7.2.1 Der Bau von Gerüstfundamenten und -fundamenten sollte gemäß der Last des Gerüsts, der Erektionshöhe, den Bodenbedingungen des Erektionsgeländes und den entsprechenden Bestimmungen des aktuellen nationalen Standard -Akzeptanzkodex „Bauqualität für Baustiftung“ GB50202 durchgeführt werden.

7.3.3 Absatz 2 sieht vor, dass die Polsterung aus Holz mit einer Länge von mindestens 2 Spannweiten, einer Dicke von mindestens 50 mm und einer Breite von mindestens 200 mm bestehen muss. ​

 

5. Das Fundament ist nicht eben, gehärtet und sinkt.

7.2.1 Der Bau von Gerüstfundamenten und -fundamenten sollte gemäß der Last des Gerüsts, der Erektionshöhe, den Bodenbedingungen des Erektionsgeländes und den entsprechenden Bestimmungen des aktuellen nationalen Standard -Akzeptanzkodex „Bauqualität für Baustiftung“ GB50202 durchgeführt werden.

7.2.2 Die kompakte Fill Foundation sollte den entsprechenden Bestimmungen des aktuellen nationalen Standards „Code for Design of Building Foundations“ GB50007 entsprechen, und die Grey Soil Foundation sollte den entsprechenden Bestimmungen des aktuellen nationalen Standards „Code for Construction Quality Acceptance of Building Foundation Engineering“ GB50202 entsprechen. ​

 

6. Grundwasserakkumulation.

7.1.4 Die Erektionsstelle sollte aus Trümmern gelöscht werden, die Erektionsstätte sollte geebnet und die Entwässerung glatt sein.

7.2.3 Die Erhöhung der Bodenoberfläche des Polpads oder der Basis sollte 50 mm bis 100 mm höher sein als der natürliche Boden.

7. Der Abstand zwischen den Polen wird nicht entsprechend den Entwurfsanforderungen festgelegt, und die Stangen an den Ecken fehlen.

Absatz 2 von Artikel 5.2.10. Wenn der Schritt, der Längsabstand von Polen, die horizontale Entfernung der Pole und den Abstand der Verbindungswandteile der Gerüständerung zusätzlich zur Berechnung des unteren Polabschnitts erforderlich ist, ist es auch erforderlich, um den maximalen Schrittabstand oder die maximale Längsabstand von Polen, Horizontalabstand der Polen zu berechnen, die vertikalen Pole -Pole -Abschnitte zwischen den Entfernungen zwischen den Entfernungen der Entfernung der Entfernung der Entfernung der Entfernung und anderen.

8. Die Länge der Stange ist falsch.

6.3.5 Mit Ausnahme des oberen Schritts im obersten Stockwerk müssen die Fugen jedes Schritts auf den anderen Böden mit Butt-Befestigungselementen verbunden sein, wenn die Stangen der einzelnen Reihen, Doppelreihe und Gerüste in voller Etage ausgedehnt werden.

 

9. Der Boden des Pols wird in der Luft aufgehängt

Es sollte keine Wasseransammlung im Fundament, Absatz 2 von Artikel 8.2.3, keine Lockerheit in der Basis und keine hängenden Pole geben.

 

10. Wenn die Pole -Fundamente nicht in der gleichen Höhe sind, ist der geschwungene Pol falsch eingestellt

6.3.3 Wenn die Grundlagen des Gerüstpols nicht in der gleichen Höhe sind, muss der vertikale Kehrpol am hohen Ort zwei Spannweiten bis zur unteren Stelle verlängert und am vertikalen Pol befestigt werden. Der Höhenunterschied sollte nicht größer als 1 m sein. Der Abstand von der Achse des Pols über der Steigung zur Steigung sollte nicht weniger als 500 mm betragen.

 

11. Die vertikalen Pole des äußeren Rahmens werden an den freitragenden Komponenten des Gebäudes gestützt, und es gibt keine entsprechenden Verstärkungsmaßnahmen.

5.5.3 Für Gerüste, die auf Baustrukturen wie Böden errichtet wurden, sollte die Lagerkapazität der stützenden Gebäudestruktur berechnet werden. Wenn die Anforderungen an die Lagerkapazität nicht erfüllt werden können, sollten zuverlässige Verstärkungsmaßnahmen ergriffen werden. ​

 

12. Die horizontale Stange befindet sich nicht auf dem Hauptknoten

6.2.3 Eine transversale horizontale Stange muss am Hauptknoten installiert werden, der mit rechtwinkligen Befestigungen befestigt ist, und die Entfernung ist strengstens untersagt.

Der Abstand zwischen den Mittelpunkten jedes Befestigungselements am Hauptknoten von Absatz 9 in Tabelle 8.2.4 beträgt ≤ 150 mm.

 

13. Der geschwungene Pol ist höher als 200 mm vom Boden entfernt.

6.3.2 Gerüste müssen mit vertikalen und horizontalen Kehrmasten ausgestattet sein. Der Längsschneiderpol sollte unter Verwendung rechtwinkliger Befestigungselemente nicht mehr als 200 mm von der Unterseite des Stahlrohrs auf dem vertikalen Pol befestigt werden. Der horizontale Kehrpol sollte mit dem rechten Winkelbefestigungselemente am vertikalen Pol unmittelbar unterhalb des Längswehrpols fixiert werden.

 

14. Die horizontale Kehrstange fehlt

6.3.2 Die horizontale Kehrstange sollte mit den rechten Winkelbefestigungen am vertikalen Pol unmittelbar unterhalb der Längsschneidstange fixiert werden. Jeder Knoten muss mit einer horizontalen Kehrstange ausgestattet sein und muss nicht fehlen.

 

15. Es werden keine Wandbeschläge oder Scherenstützen bereitgestellt

Die Funktion der Verbindungswandteile besteht darin, zu verhindern, dass das Gerüst unter der Wirkung der Windlast und anderer horizontaler Kräfte umkippt, und die gegenüberliegenden Pole dienen als Zwischenstützen.

16. Unregelmäßige Installation von Wandverbindungsteilen

6.4.1 Die Lage und Menge der Gerüstwandteile sollten gemäß dem speziellen Bauplan bestimmt werden.

Die Verbindungswandteile in Absatz 1 von Artikel 6.4.3 sollten in der Nähe des Hauptknotens festgelegt werden, und der Abstand vom Hauptknoten sollte nicht mehr als 300 mm sein.

 

17. Falsche Einstellung flexibler Wandverbindungsteile

6.4.6 Teile der Wandverbindung müssen konstruiert werden, um Spannung und Druck standzuhalten. Für Doppelreihen-Gerüste mit einer Höhe von 24 m oder mehr sollten starre Wandanschläge verwendet werden, um mit dem Gebäude verbunden zu werden.

 

18. Die Scherenstützen sind nicht festgelegt oder werden nicht vollständig eingestellt.

6.6.3 Doppelreihengerüste mit einer Höhe von 24 m und darüber sollten mit Scherenspangen außen ausgestattet sein. Ein-Reihen- und Doppelreihengerüste mit einer Höhe unter 24 m müssen an beiden Enden, Ecken und in der Mitte des Außenbereichs an beiden Enden, Ecken und in der Mitte des Außenbereichs nicht mehr als 15 m installiert werden. Jede Einrichtung einer Scherenklammer und sollte kontinuierlich von unten nach oben eingerichtet werden.

7.3.9 Gerüstscherensprocen und doppelreiche Gerüste-Quer-diagonale Klammern sollten gleichzeitig mit vertikalen Polen, Längsschnitt- und Querhorizontalpolen usw. errichtet werden und sollten nicht spät installiert werden.

 

19. Die überlappende Länge der Scherenklammer beträgt weniger als 1 m, und die hervorstehende Länge des Stabends beträgt weniger als 100 mm.

Absatz 2 von 6.6.2 sieht vor, dass die Verlängerungslänge der diagonalen Pole der Scherenklammer überlappt oder köpfig gelenkt werden sollte, und die Überlappung sollte den Bestimmungen von Absatz 2 von Artikel 6.3.6 der Spezifikation entsprechen; Absatz 2 von 6.3.6 Wenn die Länge des vertikalen Pols überlappt, sollte die Überlappungslänge nicht weniger als 1 m betragen und mit nicht weniger als 2 rotierenden Befestigungselementen fixiert werden. Der Abstand vom Rand der Endverschlussabdeckung zum Stangenende sollte nicht weniger als 100 mm betragen.

20. Die Gerüstbretter im Arbeitsboden sind nicht vollständig gepflastert, stabil und fest.

6.2.4 Die Installation von Gerüstplatten sollte den folgenden Vorschriften entsprechen: Die Gerüstbretter auf der Arbeitsboden sollten vollständig gepflastert, stabil und fest sein.

Die Gerüstbretter in Absatz 1 von Artikel 7.3.13 sollten vollständig gepflastert und festgelegt sein, und die Entfernung von der Wand sollte nicht mehr als 150 mm betragen.

Die Gerüstsonde sollte mit einem verzinkten Stahldraht mit einem Durchmesser von 3,2 mm auf der Stützstange befestigt werden.

21. Sondenplat

6.2.4 Die Einstellung von Gerüstbrettern sollte den folgenden Vorschriften entsprechen: Wenn die Gerüstbretter gegründet und flach gelegt werden, sollten an den Fugen zwei transversale horizontale Stangen installiert werden. Die Verlängerungslänge der Gerüstplatten sollte 130 mm ~ 150 mm betragen. Die Summe der Verlängerungslängen der beiden Gerüstplatten sollte nicht sein, dass es größer als 300 mm sein sollte. Wenn die Gerüstbretter überlappt und gelegt werden, sollten die Fugen an den horizontalen Polen getragen werden, die Überlappungslänge sollte nicht weniger als 200 mm betragen und die Länge, die sich aus den horizontalen Polen erstreckt, sollte nicht weniger als 100 mm betragen.

Die Gerüstplatine -Sonde in Absatz 2 von Artikel 7.3.13 muss mit einem verzinkten Stahldraht mit einem Durchmesser von 3,2 mm auf die Stützstange festgelegt werden.

22. Das Gerüst ist weit von der Wand entfernt und es gibt keine Schutzmaßnahmen.

7.3.13 Gerüstbretter sollten vollständig gepflastert und festgelegt sein, und der Abstand von der Wand sollte nicht mehr als 150 mm betragen.

23. Das Sicherheitsnetz wird beschädigt

9.0.12 Einzelreihe, doppeltes Gerüst und ein frisches Gerüst sollten entlang der Peripherie des Rahmenkörpers vollständig mit einem dichten Mesh-Sicherheitsnetz eingeschlossen sein. Das dichtes Mesh-Sicherheitsnetz sollte am Inneren des Außenpols des Gerüsts installiert und fest an den Rahmenkörper gebunden sein.

 

24. Unregelmäßige Konstruktion von Rampen

Artikel 6.7.2 Absatz 4: Geländer und Zehenstopps sollten auf beiden Seiten der Rampe und um die Plattform installiert werden. Die Höhe der Geländer sollte 1,2 m betragen und die Höhe der Zehenstups sollte nicht weniger als 180 mm betragen.

Absatz 5 von Artikel 6.7.2: Die Wandbeschläge sollten an beiden Enden des Materials, das Rutschen, die Peripherie und das Ende der Plattform vermittelt, installiert werden. Horizontale diagonale Balken sollten alle zwei Schritte hinzugefügt werden. Scherenspangen und transversale diagonale Klammern sollten eingerichtet werden.

ARTIKEL 6.7.3 Absatz 3: Alle 250 mm bis 300 mm ein Rutschholzstreifen auf den Gerüstbrettern von Fußgängerrampen und Materialien, die Rampen fördern, und die Dicke der Holzstreifen sollte 20 mm-30 mm sein.

25. Zentrales Stapeln auf Gerüst


Postzeit: Apr-24.-2024

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